Buchstabe J
Erklärungen zu Begriffen mit Anfangsbuchstabe J
Erklärungen zu Begriffen mit Anfangsbuchstabe J
Erklärungen zum Buchstaben I vom Immobilienberater bis hin zum Investmentfonds.
Hier geht es um Herstellungskosten, Hypothekem und Hypothekendarlehen.
Der Begriff Grundbuch bezeichnet ein öffentliches Register, in welchem jedes der in Deutschland existierenden Grundstücke festgehalten wird. Es gibt neben dem Besitzer auch Auskunft über eine etwaige Belastung durch ein Darlehen. Einträge dieser Form werden unter der Bezeichnung des Grundpfandrechtes zusammengefasst und dienen Banken oder anderen Kreditinstituten vor allem der Besicherung einer Baufinanzierung. Für die Führung des Grundbuchs sind bestimmte Behörden, die sogenannten Grundbuchämter, verantwortlich. Im Allgemeinen übernehmen die Amtsgerichte diese Funktion, Abweichungen sind aber, je nach Regelungen auf Landesebene, möglich. Daneben wird der Begriff Grundbuch in deutschen Rechtsnormen zum Teil unterschiedlich benutzt. Die Grundbuch-Ordnung (GBO) bezieht sich im Zusammenhang mit einem bestimmten Grundstück lediglich auf eine spezielle Seite des Grundbuches, wogegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hier bereits vom Grundbuch spricht.
Im Wesentlichen besteht das Grundbuch immer aus einem Bestandsverzeichnis und der Aufschrift, die Auskunft über das zuständige Amtsgericht gibt. In den drei Abteilungen des Bestandsverzeichnisses werden neben dem Eigentümer des Grundstücks alle Belastungen und Grundpfandrechte aufgeführt, zu denen etwa Hypotheken und Grundschulden gehören. Im Gegensatz zu anderen Registern schränkt die GBO Möglichkeiten der öffentlichen Einsichtnahme in das Grundbuch ein. Es erhalten nur Personen mit einem berechtigten Interesse an den betreffenden Eintragungen Zugriff auf das Grundbuch. Zu diesem Personenkreis gehören natürlich der Eigentümer sowie Behörden oder juristische Vertretungen.
Anders als der Ausdruck suggeriert handelt es sich bei der Löschung einer Grundschuld nicht um die Entfernung des Eintrags, sondern lediglich um eine Streichung der Bemerkung. Gründe für Änderungen im Grundbuch können etwa die Tilgung einer Baufinanzierung oder die Übertragung der Grundschuld an Dritte sein. Daneben können Gläubiger, deren Forderungen nach einer Eigentümergrundschuld angeordnet sind, die Löschung dieser vorrangigen Grundschuld verlangen. Der Rang, sprich der Wert eines Grundpfandrechts, im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs richtet sich nach dem Datum der Eintragung. Je früher ein Pfandrecht eingetragen wurde, umso bevorzugter wird es im Grundstücksregister behandelt.
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Begriffe wie Grundbuch und Grundschuld sollte man nicht nur gehört haben …
Eine Baufinanzierung zu günstigen Kreditzinsen wünschen sich viele Bauherren oder solche, die es noch werden wollen. Allerdings sind die Vorbereitungen auf den ersten Spatenstich nicht immer soweit fortgeschritten wie gedacht. Oder der Plan, das eigene Heim in die Tat umzusetzen, nimmt gerade erst im Geist junger Familienväter Gestalt an. In einer solchen Situation ist guter Rat teuer. Wird bereits jetzt ein Kredit aufgenommen, steigt die Laufzeit und damit auch die Kreditzinsen. Schließlich nimmt der Abschluss aller Formalitäten, die bis zum eigentlichen Baubeginn erledigt werden müssen, einige Zeit in Anspruch. Und während dieser Wochen oder Monate liegt das Geld ungenutzt auf dem eigenen Konto.
Eine weitere Möglichkeit, das Warten auf den Zeitpunkt, bis alle Formalitäten erledigt sind und nach der Zusage der Bank über eine Immobilienfinanzierung mit dem Bau zu beginnen, ist auch in Zeiten niedriger Zinsen keine echte Alternative. Schließlich gibt es keine Garantie dafür, dass in zwei oder drei Monaten die Kreditzinsen nicht schon spürbar gestiegen sind. Bei einer Darlehenssumme von 150.000 Euro macht sich eine Veränderung nach oben von nur 1,5% bereits in Form mehrerer tausend Euro bemerkbar.
Aber die Banken bieten allen Kreditnehmern, die sich einer solchen Situation ausgesetzt sehen, Alternativen. Eine der gebräuchlichsten Finanzierungsinstrumente, um den Bau oder Kauf einer Immobilie in der Zukunft zu finanzieren, ist das sogenannte Forward-Darlehen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Annuitäten-Darlehens, das nicht direkt nach dem Abschluss des Kreditvertrages ausgezahlt wird, sondern erst nach einer gewissen Vorlaufzeit. Wartezeiten bis zu 60 Monaten sind möglich. Auf diese Art und Weise können angehende Bauherren auch in 2 – 3 Jahren noch von den heute günstigen Zinsen für eine Baufinanzierung profitieren. Und wer als Eigenheimbesitzer das Auslaufen der Zinsbindungsfrist erwartet, kann ein Forward-Darlehen auch als Anschlussfinanzierung nutzen. Schließlich besteht durchaus die Möglichkeit, dass in 1 ½ Jahren der Kreditmarkt wesentlich ungünstigere Finanzierungskonditionen bietet.
Wer ein Forward-Darlehen nutzen will, sollte sich gegenüber einem herkömmlichen Darlehen ohne Vorlaufzeit darauf einstellen, dass die Kreditzinsen steigen, je länger die Forward-Periode gewählt wird. Der effektive Jahreszins kann bei einem Forwarddarlehen mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr und demselben Kredit mit einer Wartezeit von drei Jahren um mehrere Zehntel Prozentpunkte schwanken.
Erklärungen von der Familienhypothek, dem Forward-Darlehen, Fremdwährungsdarlehen und anderen Begriffen aus der Welt der Baufinanzierung
Inhalte zum Buchstaben B aus dem Bereich Baufinanzierung von Bankvorsprache über Bausparvertrag bis zur Bürgschaft.
Kredite, welche der Baufinanzierung dienen, zählen im Privatkunden-Bereich des Kreditwesens eindeutig zu den Darlehen mit der längsten Laufzeit und den höchsten Kreditsummen. Nicht selten beläuft sich die Finanzierung auf mehrere 10.000 oder 100.000 Euro. Es liegt auf der Hand, dass diese Darlehen nach dem Ende der Kreditlaufzeit noch nicht zu 100 % getilgt sind, sondern anschließend weiter finanziert werden müssen. Wesentlicher Faktor, wann diese Anschlussfinanzierung beginnt, ist die sogenannte Zinsbindungsfrist. Mit dieser legen beide Parteien fest, über welchen Zeitrahmen das vereinbarte Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz getilgt wird. Um an dieser Stelle auf lange Sicht sparen zu können, sollten Kreditnehmer besonders in Zeiten mit einem niedrigen Darlehenszins über eine lange Laufzeit bzw. Zinsbindungsfrist nachdenken. Zwar führt ein solches Vorgehen zu einem steigenden Kreditzins, allerdings rechnet sich diese Strategie vor allem dann, wenn die Zinsen nach Abschluss des Finanzierungsvertrages wieder ansteigen.
Das genaue Gegenteil ist natürlich der Fall, wenn sich die Kreditzinsen auf einem hohen Niveau bewegen. Hier ist eine möglichst kurze Laufzeit die erste Wahl. Aber egal wie sich Darlehensnehmer letzten Endes entscheiden, um eine Anschlussfinanzierung kommt man nur selten herum. Diese bietet jedem Kreditnehmer die Chance, neue Bedingungen für die Rückzahlung des Darlehens auszuhandeln. Angebote des bisherigen Kreditinstitutes sollten etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Nicht selten unterbreiten die Hausbanken Angebote, welche die Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung bei Weitem nicht ausschöpfen. Schließlich ist die Fortführung eines Darlehens mit einem wesentlich niedrigeren Verwaltungsaufwand verbunden, als Banken und Kreditinstitute in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen lassen.
Aus diesem Grund sollten sich Darlehensnehmer nicht davor scheuen, auch Angebote bei verschiedenen Banken einzuholen. Schließlich spricht nichts dagegen, eine Baufinanzierung bei einem fremden Kreditinstitut weiter zu führen. Auf diese Art und Weise lassen sich in der Regel mehrere hundert oder sogar tausend Euro im Jahr sparen. Bereits ein um nur 0,25 oder 0,5 Prozentpunkte niedrigerer Darlehenszins bringt erhebliche finanzielle Vorteile mit sich. Diese Ersparnis können Darlehensnehmer auf unkonventionelle Weise für die schnellere Tilgung der Baufinanzierung einsetzen: fließen sie der monatlichen Rate zu und stocken den Rückzahlungsbetrag auf, sinkt die Laufzeit der Anschlussfinanzierung spürbar. Das Darlehen wird auf diese Weise wesentlich schneller getilgt. Daneben sollte die Laufzeit der Anschlussfinanzierung nach Möglichkeit so gewählt werden, dass am Ende die komplette Tilgung des Baukredites steht und der Darlehensnehmer die eigenen vier Wände sorgenfrei genießen kann.
Vor dem Wechsel der Bank gilt es, einen gespitzten Bleistift, ein Blatt Papier und den Taschenrechner bereitzulegen, denn die Umschuldung und Fortsetzung des Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut kann mit zusätzlichen Kosten wie zum Beispiel der Übertragung und erneute Schätzung der Sicherheit verbunden sein. Erst wenn unterm Strich ein positiver Betrag erscheint, lohnt sich die Anschlussfinanzierung wirklich.
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Das Annuitätendarlehen ist die klassische Form der Baufinanzierung und gehört zu den am häufigsten genutzten Kreditarten in Deutschland. Dabei zahlt der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit gleichbleibende Raten (Annuitäten) an die Bank. Diese Rate setzt sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen – ihre Summe bleibt jedoch konstant. Zu Beginn der Laufzeit besteht die Rate überwiegend aus Zinsen, während der Tilgungsanteil noch gering ist. Mit jeder Zahlung sinkt die Restschuld, wodurch sich der Zinsanteil automatisch verringert und der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Gegen Ende der Laufzeit fließt somit der größte Teil der Rate in die Tilgung des Kredits. Der Begriff Annuität leitet sich vom lateinischen Wort annus (Jahr) ab und bezeichnet im Finanzwesen eine gleichbleibende regelmäßige Zahlung über einen bestimmten Zeitraum.
Beim Annuitätendarlehen verpflichtet sich der Kreditnehmer, über die vereinbarte Laufzeit hinweg regelmäßig – meist monatlich oder vierteljährlich – eine feste Rate zu zahlen. Diese Rate deckt sowohl die Zinskosten als auch die Rückzahlung (Tilgung) ab. Die Zinsbindung kann flexibel gewählt werden, typischerweise über 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
Beispiel: Zu Beginn der Finanzierung beträgt die monatliche Rate z. B. 1.000 €. Davon entfallen anfangs 700 € auf Zinsen und 300 € auf Tilgung. Im Laufe der Zeit sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt – die Rate bleibt aber stets gleich.
Ein Annuitätendarlehen bietet zahlreiche Vorteile, vor allem für Bauherren und Eigenheimbesitzer:
Trotz seiner Vorteile ist das Annuitätendarlehen nicht in allen Fällen die beste Wahl. Zu den möglichen Nachteilen zählen:
Ein Annuitätendarlehen eignet sich besonders für Kreditnehmer, die:
Gerade in Niedrigzinsphasen kann ein Annuitätendarlehen mit langfristiger Zinsbindung eine sehr günstige und sichere Finanzierungsform sein.
Das Annuitätendarlehen bleibt das Standardmodell der Baufinanzierung – transparent, berechenbar und planungssicher. Wer stabile Verhältnisse schätzt und die Zinsbindung clever wählt, kann mit dieser Finanzierungsform langfristig sicher und kalkulierbar Eigentum finanzieren. Wichtig ist jedoch, rechtzeitig an die Anschlussfinanzierung zu denken und die Marktbedingungen im Blick zu behalten.
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