Unter der Haushaltsreserve wird eine Finanzreserve verstanden, die grundsätzlich jeder Haushalt besitzen sollte, um im Falle unvorhergesehener Ausgaben oder einem Einbruch der Einnahmen die laufenden Kosten weiter decken zu können. Wer einen Kredit aufnimmt und damit eine Immobilie finanziert, ist besonders gut beraten, eine komfortable Finanzreserve zu besitzen. Zum einen kann eine eigene Immobilie jederzeit hohe Kosten verursachen, wenn etwa Reparaturen zu bezahlen sind. Zum anderen müssen die laufenden Raten auch dann entrichtet werden können, wenn die Einnahmen einmal für kurze Zeit ausbleiben bzw. deutlich zurückgehen. Dies kann etwa durch Arbeitslosigkeit der Fall sein.

Da Finanzierungen oft über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten laufen, kann jeden Kreditnehmer eine solche Situation treffen. Das frühzeitige Ansparen einer Haushaltsreserve ist deshalb oberste Pflicht eines jeden verantwortungsbewussten Darlehensnehmers. Die Haushaltsreserve sollte drei, besser aber sechs Monatsausgaben umfassen. Zu den Ausgaben sind alle laufenden Ausgänge zu zählen: Der Kapitaldienst, andere Kreditraten, Beiträge zu Versicherungen und zur privaten Altersvorsorge sowie die Kosten für den Lebensunterhalt. Je komfortabler die Reserve ausfällt, desto besser ist es. Die Mittel sollten auf einem separaten Konto angelegt werden. Am besten geeignet ist dazu ein Tagesgeldkonto, auf dem sämtliche Guthaben jederzeit und in vollem Umfang verfügbar sind. Es bietet maximale Flexibilität und einen im Vergleich zum klassischen Sparbuch deutlich besseren Zinssatz. Keinesfalls darf die Haushaltsreserve in spekulative Anlagen wie etwa Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Dann besteht die Gefahr, dass das Geld im Bedarfsfall nicht zur Verfügung steht. Auch langfristige Festgeldanlagen sind nicht geeignet, weil sie das Geld zu lange binden und es im Zweifel kurzfristig zur Verfügung stehen muss.

Die Haushaltsreserve kann über einen Sparplan oder direkt über ein Tagesgeldkonto angespart werden. Ihre Höhe sollte dann alle paar Jahre überprüft werden, damit Änderungen bei den laufenden Kosten durch eine Anpassung der Rücklage berücksichtigt werden können.