Die Budgetrechnung versteht sich als die kalkulationsartige Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben des Darlehensnehmers. Der Zweck der Budgetrechnung ist die Ermittlung des zur Tilgung eines Kredits bestehenden regelmäßigen Finanzvolumens.
Auf der Einnahmeseite werden sämtliche Einkünfte aufgeführt, die regelmäßig zu verzeichnen sind und deren Fluss verhältnismäßig sicher ist. Neben Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis und Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit zählen dazu regelmäßige Unterhaltszahlungen, Bezüge aus öffentlichen Förderprogrammen, Zulagen im Rahmen der Riester-Rente sowie sämtliche Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Mieten). Von den Bruttoeinnahmen sind steuerliche Belastungen sowie Werbungskosten abzuziehen.
Bei den Ausgaben werden sämtliche regelmäßig notwendige Aufwendungen zum Lebensunterhalt im weitesten Sinne aufgeführt. Im Rahmen einer Budgetrechnung in Verbindung mit einer geplanten Baufinanzierung werden dabei Kosten für selbst genutzten Wohnraum explizit nicht aufgeführt, da diese Größe sich als der zu ermittelnde Zielwert versteht. Betriebskosten, die in Verbindung mit der Nutzung von Wohnraum anfallen – z. B. Heizung, Gebühren, Rücklagen für Instandsetzung und Modernisierung – werden allerdings berücksichtigt.
Ferner werden Kosten für Versicherungen, Telekommunikation, Altersvorsorge, Nahrung und Kleidung sowie Urlaub und Anschaffungen des täglichen Bedarfs summiert. In der Regel werden die Lebenshaltungskosten im engeren Sinne durch eine Pauschale bewertet. Je nach Familienstand ergibt sich dadurch ein mehr oder minder hoher Wert, der auch ortsabhängig ist. Weiterhin finden Unterhaltspflichten für geschiedene Ehegatten und ähnliche Belastungen Berücksichtigung.
Am Ende der Budgetrechnung ergibt sich ein überschüssiger Betrag, der das Finanzierungsvolumen eines Haushalts repräsentiert. Um einen angemessenen Sicherheitsaufschlag reduziert, ergibt sich so die monatlich tragbare Finanzierungslast. In Kooperation mit einer Bank können private Haushalte anhand des Überschussbetrages ermitteln, wie hoch ein Darlehen maximal sein kann, ohne dass eine allzu strapaziöse Belastung entsteht. Ist der Darlehensbetrag aufgrund vorgegebener Rahmenbedingungen festgelegt, kann durch eine Veränderung der variablen Laufzeit oder Tilgungssatz eine Anpassung an die zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.