Die Bausparsumme bezeichnet das Finanzvolumen, das einem Bausparvertrag zugrunde liegt und wird einvernehmlich zwischen Bausparkasse und Bausparer vereinbart. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus den vertraglich festgelegten Einzahlungen, den im Laufe der Ansparphase gutgeschriebenen Zinsen, eventuellen staatlichen Zulagen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sowie dem Bauspardarlehen. Es kommt dann zur Auszahlung, wenn eine ausreichende Höhe des Guthabens und die Zielbewertungszahl gleichermaßen erreicht sind.

Aus der Bausparsumme leiten sich verschiedene wichtige Größen ab. Da Guthaben und Darlehen eines Bausparvertrages immer in einem bestimmten Verhältnis stehen, bestimmt die Bausparsumme indirekt das Finanzvolumen des gesamten Vertrages. Auch die Abschlussgebühr, die in der Regel ein Prozent der Bausparsumme beträgt, richtet sich nach eben dieser Größe.

Die Bausparsumme kann während der Laufzeit eines Vertrages erhöht werden, wenn beide Vertragsparteien dies einvernehmlich fixieren. Eine Erhöhung verursacht dabei regelmäßig eine weitere Gebühr sowie eine Sperrfrist über 12 Monate, während der keine Auszahlung erfolgen kann. Auch die Zielbewertungszahl wird entsprechend angepasst, wodurch sich die Zeit bis zur Zuteilungsreife verlängert.

Der Anteil der Bausparsumme, der aus Guthabenzinsen resultiert, muss ab dem Jahr 2009 mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag versteuert werden. Unter Ausnutzung des Sparerpauschbetrages in Höhe von 801 Euro jährlich bzw. 1602 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren lässt sich damit bei einem Einlagenzins von einem Prozent ein Bausparguthaben über rund 160.000 Euro steuerfrei verwalten, so dass eine Bausparsumme von bis zu 400.000 Euro steuerlich nicht wirksam ist.

Die Bausparsumme kommt nur dann in voller Höhe zur Auszahlung, wenn mit den Mitteln tatsächlich ein Bau- bzw. Kaufvorhaben realisiert wird. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Auszahlung der Guthaben, die dann regelmäßig rückwirkend höher verzinst sind. Die Bausparsumme setzt sich bei einer Inanspruchnahme zu nicht baulichen Zwecken ausschließlich aus Einlagen, Zinsen und eventuellen staatlichen Zulagen zusammen.