Die Bauförderung ist eine inhaltlich nicht eindeutig abgegrenzte Bezeichnung für staatliche Maßnahmen, die den Erwerb und den Bau von Immobilien unterstützen sollen. In Deutschland existieren verschiedene Maßnahmen der öffentlichen Hand, die die Verbreitung von Immobilienbesitz verstärken sollen, wobei mit der Eigenheimzulage im Jahr 2006 ein wichtiges Instrument abgeschafft wurde.

Die Wohnungsbauprämie als eine der ältesten Zulagen wird auf Einzahlungen in Bausparverträge gewährt und bessert deren Rendite auf. Sie kann von allen Bausparern beantragt werden, deren Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt und die mindestens 50 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag bei einer deutschen Bausparkasse einzahlen. Sie beläuft sich auf 8,8 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage bis zu einem maximalen jährlichen Wert in Höhe von 512 Euro, so dass die Gesamtförderung bis zu 45 Euro im Jahr beträgt. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können die Prämie bis zum doppelten Jahreseinkommen und in doppeltem Umfang vereinnahmen.

Ein weiterer Bestandteil der Bauförderung in Deutschland ist die Eigenheimrente. Diese wurde im Jahr 2008 eingeführt und ermöglicht die Nutzung von staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums. Dabei können bestehende Guthaben ebenso entnommen werden wie laufende Einzahlungen und gewährte Zulagen des Staates. Diese setzen sich aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro und einer Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro zusammen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist die Einzahlung des Mindesteigenbetrages in einen förderfähigen Vertrag. Dabei sind vier Prozent des Bruttoeinkommens, mindestens jedoch 60 Euro und höchstens 2100 Euro im Jahr einzuzahlen.

Ein weiterer Teil der staatlichen Bauförderung wird über Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Diese ermöglichen günstige Finanzierungen, die durch besondere Konditionen wie nachrangigen Grundbucheintrag, Tilgungszuschüsse und anderen Maßnahmen die Lasten einer Immobilienfinanzierung mindern sollen. Insbesondere ökologisch wertvolle Projekte werden von der KfW gefördert. Die Ausreichung der Darlehen erfolgt dabei nach dem Hausbankprinzip über die Vertriebspartner der Förderbank.