Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt dem Versicherungsnehmer dann eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Rentenleistung, wenn dieser aufgrund von Krankheit dauerhaft nicht erwerbstätig sein kann. Dabei ist strikt von Erwerbsunfähigkeit abzugrenzen, die aus einem Unfall resultiert – hier zahlt die BU nicht. Die Police sichert ausschließlich gegen krankheitsbedingte und dauerhafte (mehr als sechs Monate währende) Erwerbsunfähigkeit ab. Zur Feststellung des Versicherungsfalles ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Je nach Versicherungsvertrag wird die vereinbarte Rente immer dann gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit bezüglich der angestammten und erlernten Tätigkeit eintritt oder aber nur dann, wenn eine generelle Erwerbsunfähigkeit zu verzeichnen ist. Im letzteren Fall hat die Assekuranz die Möglichkeit der abstrakten Verweisbarkeit. Will der Versicherungsnehmer diese unterbinden, muss eine entsprechende Verzichtserklärung mit dem Vertrag einhergehen, die zu einer deutlichen Anhebung der zu entrichtenden Prämien führt.

Die BU ist eine der wichtigsten Vorsorgeversicherungen in Deutschland, nachdem zu Beginn des Jahrhunderts einige gesetzliche Änderungen zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit geführt haben. Die heutige Erwerbsminderungsrente reicht zur Deckung des Lebensstandards nicht mehr aus und bedarf einer zusätzlichen Erweiterung um private Policen. In den letzten Jahren haben viele Anbieter auf den wachsenden Bedarf reagiert, sodass eine flächendeckende Präsenz der Policen gewährleistet ist.

Im Rahmen einer Baufinanzierung kommt der BU große Bedeutung zu: Insbesondere wenn das Einkommen einer Person zur Deckung der Zins-und Tilgungslasten dient, empfiehlt sich der Abschluss einer ausreichenden Police, um im Falle einer schwereren Krankheit existenzielle Risiken, die aus einem dauerhaften Verdienstausfall resultieren können, zu vermeiden. In der Regel ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings keine Voraussetzung zur Auszahlung eines Hypothekendarlehens. Dennoch empfiehlt sich der Erwerb eines ausreichenden Versicherungsschutzes, wenn der Kapitaldienst nur durch Arbeitseinkommen aufgebracht werden kann, wie es bei den meisten Finanzierungen der Fall ist. Die Beiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.