Der Bauspartarif regelt die jeweiligen Ausgestaltungen eines Bausparvertrags und versteht sich als regelmäßig für Kunden erhältlicher Bestandteil der Angebotspalette einer Bausparkasse. Im Tarif, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigt werden muss, werden die Höhe der Habenzinsen auf die vom Sparer geleisteten Einlagen, die für ein in Anspruch genommenes Bauspardarlehen anfallenden Sollzinssätze, die Höhe der Einzahlungen und der Tilgungsleistungen, die Mindestansparsumme sowie die Mindestwartezeit und das im Vertrag zur Anwendung kommende Zuteilungsverfahren geregelt.
Bis zum Jahr 1980 existierten lediglich zwei Bauspartarife. Seitdem erweiterten die Landesbausparkassen das Spektrum der Bausparvarianten erheblich. So steht für verschiedene Ziele in Zusammenhang mit einem Bausparvertrag eine Lösung zur Verfügung. Insbesondere die Laufzeit der Kontrakte ist heute deutlich variabler. Auch ist es möglich, einen Bausparvertrag unter dem Gesichtspunkt der Rendite zu unterhalten.
Wesentliche Bauspartarife sind solche für Kunden, die ihr Sparziel schnell sowie für solche, die eine bestimmte Vertragssumme über einen langen Zeitraum erreichen möchten. Bei den auf schnelle Auszahlung hin konzipierten Tarifen können Sparer binnen relativ weniger Jahre ein Vertragsguthaben ansparen und sich dieses in Kombination mit einem Bauspardarlehen auszahlen lassen. In den auf längere Anlagehorizonte ausgerichteten Tarifen wird ein bestimmtes Bausparguthaben über viele Jahre erreicht. Die Gesamtvertragslaufzeit inklusive der Tilgung des Bauspardarlehens kann sich dabei über mehrere Dekaden erstrecken.
Eine sehr verbreitete Variante der Bauspartarife sind Modelle, deren Ziel die Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite ist, wobei insbesondere die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen, wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, als zentrale Motivation zum Abschluss der Verträge dienen.
Durch die deutliche Erweiterung des Tarifspektrums ist es für Bausparer möglich, auch während der Laufzeit in einen anderen Tarif innerhalb der jeweiligen Bausparkasse zu wechseln. Dazu kann bei Verzicht auf das zur Verfügung stehende Bauspardarlehen rückwirkend ein höherer Guthabenzins auf die geleisteten Einlagen erreicht werden, ohne dass eine frühzeitige Festlegung auf diese Option notwendig ist.