Die Bauabnahme bezeichnet die Überprüfung der Bauleistung durch den Bauherren und die Beurteilung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Der Bauherr überprüft bei der Abnahme das gesamte Objekt im Detail. Dach, Fassaden, Fenster und Türen werden ebenso kontrolliert wie Wasser- und Stromleitungen sowie das Mauerwerk. Die Bauabnahme ist aufgrund der rechtlichen Konsequenzen von Bedeutung: Wird ein Bauwerk vom Bauherren angenommen, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist. Darüber hinaus entstehen mit der Abnahme, die vollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch das mit der Erstellung der Immobilie beauftragte Bauunternehmen dokumentiert, Zahlungsverpflichtungen: Der Bauherr muss die Leistungen des Unternehmens bezahlen.

Die Bauabnahme ist weiterhin für die Wohngebäudeversicherung von Bedeutung. Mit der Fertigstellung eines Objektes beginnt in der Regel der Versicherungsschutz, der bis zu diesem Zeitpunkt auf den Umfang einer Rohgebäudeversicherung begrenzt ist und in fast allen Fällen automatisch und ohne zeitlichen Unterschied in den Schutz der Wohngebäudeversicherung übergeht.

Die Abnahme sollte nicht vom Bauherren allein durchgeführt werden. Die Zuhilfenahme der Dienste eines Sachverständigen ist aus verschiedenen Gründen unbedingt zu empfehlen: Zum einen kann der Sachverständige besser einschätzen, ob die vereinbarten Leistungen tatsächlich ordnungsgemäß ausgeführt worden sind und auch weniger offensichtliche Mängel erkennen, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit von später entdeckten Unzulänglichkeiten deutlich reduziert. Zum anderen dient der Sachverständige, der bei der Bauabnahme präsent ist, im Zweifelsfall auch als Zeuge bei eventuell notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Abnahme sollte umfangreich dokumentiert werden. Das Festhalten von Beobachtungen durch schriftliche Notizen ist dabei ebenso empfehlenswert wie die Dokumentation durch Fotos. Insbesondere dann, wenn der Bau nicht vollständig abgenommen wird, sondern dem Bauunternehmen Nachbesserungen aufgetragen werden, sollten diese im Detail beschrieben werden, damit die Durchführung tatsächlich so erfolgt wie gewünscht. In jedem Fall sollte schriftlich festgehalten werden, welche Arbeiten zur vollständigen Abnahme noch durchzuführen sind und in welchem Zeitrahmen die Fertigstellung zu erfolgen hat.