Als Beamtendarlehen wird im Bereich der privaten Baufinanzierung ein Kredit verstanden, der ausschließlich an Beamte auf Lebenszeit ausgereicht wird. Im Vergleich zu anderen Krediten sind diese Darlehen auch bei grundpfandrechtlicher Besicherung etwas günstiger, da die darlehensgebende Bank eine hohe Sicherheit im Hinblick auf das zukünftige Einkommen des Kreditnehmers hat, der unkündbar und somit von Arbeitslosigkeit nicht bedroht ist. Dieser Effekt wirkt sich insbesondere bei Finanzierungen mit einem hohen Beleihungsauslauf aus, da hier die Forderung der Bank nur in Teilen durch den Grundbucheintrag abgedeckt ist. Muss eine Immobilie zwangsversteigert werden, weil der Kreditnehmer seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann, führt dies dazu, dass die Bank einen Teil ihrer Forderungen abschreiben muss. Bei Beamten ist dies statistisch betrachtet seltener der Fall. Wie groß die Vorteile eines Beamten tatsächlich ausfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Nicht alle Banken bieten Baufinanzierungen speziell für Staatsdiener an. Im Zuge der Kreditprüfung wird der Status als Beamter jedoch vermerkt und bei der Bemessung des Kreditausfallrisikos berücksichtigt. Die Bedeutung von Beamtendarlehen bei Hypothekenfinanzierungen ist deutlich geringer als die bei herkömmlichen Konsumkrediten ohne grundpfandrechtliche Besicherung.

Wer selbst Beamter auf Lebenszeit ist und diesen Umstand für seine Immobilienfinanzierung ausnutzen möchte, kann spezielle Banken aufsuchen, die nur mit Kunden, die verbeamtet oder angestellt im öffentlichen Dienst sind, zusammenarbeiten. Diese bieten mitunter günstige Konditionen, da das gesamte Ausfallrisiko, dass die Institute in ihrer Bilanz tragen, geringer ausfällt als bei anderen Banken und deshalb die Refinanzierung etwas günstiger ist. Im Grundsatz unterscheiden sich Beamtendarlehen aber nicht von anderen Krediten: Der Zinssatz ist maßgeblich abhängig von der bei Kreditaufnahme herrschenden Bedingungen am Kapitalmarkt und kann entweder über eine Zinsfestschreibung fixiert oder variabel an einen Referenzzinssatz angepasst werden. Der Aufschlag auf den Referenzzinssatz fällt dann geringfügig niedriger aus als bei gewöhnlichen Darlehen bzw. der fixierte Zinssatz ist etwas niedriger.