Im Vorfeld einer Baufinanzierung steht die Konzeption. Im Rahmen dieser wird der finanzielle Spielraum ausgelotet, der zur Leistung des Kapitaldienstes zur Verfügung steht. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben, die – in der Regel auf einen Monat berechnet – zur Verfügung steht. Die Budgetreserve ist ein Posten, der bei den Ausgaben angesetzt werden sollte, ohne dass ihm bestimmte Kosten direkt entgegenstehen. Er dient vielmehr dazu, unvorhergesehene Kosten zu decken oder einen Anstieg der Lebenshaltungskosten verkraften zu können. Die Budgetreserve kann als eine Art Spielraum verstanden werden, den sich der angehende Eigentümer lässt, um nicht während der Tilgung in finanzielle Bedrängnis zu geraten bzw. den Lebensstandard stark heruntersetzen zu müssen. Die Budgetreserve sollte etwa 20 Prozent der allgemeinen Lebenshaltungskosten betragen. Wie wichtig es ist, eine Budgetreserve zu berücksichtigen, wird an den Finanzierungen ersichtlich, die aufgrund einer zu lockeren Planung scheitern bzw. während der Laufzeit umstrukturiert werden müssen. Häufig unterschätzen Verbraucher die laufenden Kosten und sie überschätzen ihre Fähigkeit, dauerhaft Einschränkungen beim privaten Konsum vorzunehmen. Die Budgetreserve darf nicht verwechselt werden mit der finanziellen Rücklage, die zur Deckung plötzlicher größerer Kosten, wie etwa Reparaturen dient und darüber hinaus für den Fall von Arbeitslosigkeit etc. den Lebensstandard eine Zeit lang sichert. Die Rücklage muss zusätzlich zur Budgetreserve bestehen. Ohne ausreichend finanziellen Spielraum kann eine Immobilienfinanzierung schnell zu einer deutlichen Belastung werden. Steigende Lebenshaltungskosten, ein sinkendes Einkommen oder auch Nachwuchs können schnell zu hohen Kosten führen. Gerade in den ersten Jahren des Tilgungszeitraumes ist dabei schnell die Belastungsgrenze erreicht und der Kapitaldienst kann nicht mehr geleistet werden. Sofern der Tilgungssatz ausreichend hoch ist, kann durch eine Streckung des Darlehens die monatliche Rate verringert werden. Andernfalls muss ein Verkauf des Objektes in Betracht gezogen werden. Dies aber führt meist zu erheblichen Verlusten, weil in den ersten Jahren der Tilgung vornehmlich Zinsen an die Bank gezahlt werden und nur eine geringe Tilgung erfolgt.