Der Bebauungsplan versteht sich als kommunale Verordnung über städtebauliche Planungen, die sich aus dem Flächennutzungsplan ableitet und rechtsverbindlich ist. Bebauungspläne beinhalten wesentliche Informationen für Bauherren und Immobilienkäufer und haben großen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit von Baugenehmigungen für bestimmte Projekte sowie den Wert von Grundstücken.

Im Bebauungsplan einer Kommune werden das Ausmaß der baulichen Nutzung von Flächen sowie die vorgeschriebene Bauweise fixiert. Baugenehmigungen können nur dann erteilt werden, wenn die architektonische Planung mit den Vorgaben deckungsgleich ist und sich keinerlei Widersprüche ergeben.

Weiterhin regelt ein Bebauungsplan, welche Grundstücke einer Gemeinde überhaupt bebaut werden dürfen und welche nicht, sowie die minimale Größe eines Baugrundstücks. Ebenfalls im Plan enthalten sind Vorschriften für Flächen, die nicht zu Wohnzwecken bebaut werden dürfen, wie Freizeit- und Erholungsflächen und Grundstücke für die Errichtung von Garagen.

Es wird exakt geregelt, welche zur Verfügung stehenden Grundstücke für den Bedarf der Gemeinde bebaut werden und welche Kapazitäten privaten wohnwirtschaftlichen Zwecken dienen. Auch Flächen für Verkehrsanlagen, Vorrichtungen für die Beseitigung von Abfall oder Abwasseranlagen werden örtlich genau definiert. Grünflächen wie Parks oder Friedhöfe werden dabei ebenso separat ausgewiesen wie Flächen zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung.

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, den Bebauungsplan zu begründen und ihn jederzeit zur Einsicht bereitzuhalten. Für Eigentümer, Kaufinteressenten und Bauherren ist die Verordnung von größter Bedeutung. Nicht nur die generelle Genehmigung eines Vorhabens ist abhängig von der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, auch wirtschaftliche Auswirkungen der kommunalen Planung sind präsent: Die Entscheidung darüber, ob eine Fläche als Acker- oder Bauland eingestuft wird, kann signifikante Auswirkungen auf den Verkehrswert des Grundstücks verzeichnen.

Interessenten und Eigentümer sind gut beraten, vor der Einleitung von Maßnahmen oder Transaktionen die Kongruenz des Vorhabens mit dem Bebauungsplan zu prüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zugelassene Architekten können in Zweifelsfällen als beratende Instanz herangezogen werden.