Inhaber eines Bausparvertrages erhalten für ihre Guthaben Zinsen von der Bausparkasse. Diese bilden zusammen mit den Einzahlungen und ggf. staatlichen Förderungen den Guthabenanteil der Bausparsumme, die sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammensetzt. Die Verzinsung der Guthaben in Bausparverträgen ist in der Regel sehr niedrig – ein Prozent und weniger sind keine Seltenheit. Das Guthaben in einem Bausparvertrag wächst deshalb im Wesentlichen aufgrund der regelmäßigen Einzahlungen und den Förderungen wie etwa der Wohnungsbauprämie oder der Riester-Förderung. Die niedrigen Zinsen sind den günstigen Konditionen des Bauspardarlehens geschuldet und spiegeln das Prinzip einer Bausparkassengemeinschaft wider. Die Sparer, die sich in der Einzahlungsphase ihrer Verträge befinden, verzichten auf hohe Erträge und finanzieren damit die günstigen Darlehen derer, die sich in der Kreditphase des Vertrages befinden. Im Gegenzug erhalten Sparer nach der Einzahlungsphase ebenfalls günstige Zinsen bei ihrem Kredit. Dadurch werden die im Vergleich zu einem Tages- oder Festgeldkonto niedrigen Zinsen gerechtfertigt.

Der Bausparzinssatz ist in der Regel unabhängig vom Zinsniveau am Kapitalmarkt, da sich Bausparkassen über die Einlagen ihrer Kunden refinanzieren und keine Schuldverschreibungen am Markt begeben, wie es bei Banken sonst der Fall ist. Der Vorteil dieser autarken Finanzierung kommt besonders in Hochzinsphasen zum Tragen, wenn Kreditnehmer ihre Bauspardarlehen deutlich unter dem Marktzins erhalten. Mittlerweile gehen immer mehr Bausparkassen dazu über, ihren Kunden eine Möglichkeit zu bieten, Bausparverträge als Alternative zum Sparkonto zu nutzen. Deshalb bieten die Verträge immer häufiger eine nachträglich höhere Verzinsung, wenn das Bauspardarlehen gar nicht in Anspruch genommen wird. Die Verzinsung erhöht sich dann im Vergleich zum klassischen Bausparvertrag deutlich und kann bis auf das Niveau eines Tagesgeldkontos gehen. Ein Bausparvertrag kann somit als Ersatz für einen Sparplan dienen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Bausparkassen eine Abschlussgebühr in Höhe von zwei Prozent der Bausparsumme erheben, die bei der Eröffnung eines Sparplans nicht fällig wird.