Als Bausparkonto wird ein Konto bezeichnet, das von Bausparkassen intern geführt wird und auf dem sämtliche Zahlungsströme, die im Rahmen eines Bausparvertrages anfallen, verbucht werden. Das Bausparkonto erfasst somit den Eingang der monatlichen oder jährlichen Sparraten, die Gutschrift von staatlichen oder anderen Förderungen wie zum Beispiel der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage, die Gutschrift der Guthabenzinsen sowie die Auszahlung der Bausparguthaben und – bei Inanspruchnahme durch den Vertragsinhaber – die Auszahlung des Bauspardarlehens sowie den Eingang der dafür zu entrichtenden Tilgungsraten. Bei der Eröffnung wird darüber hinaus die Abschlussgebühr belastet.

Das Bausparkonto gibt Aufschluss über die Vermögenswerte, die im Vertrag enthalten sind und über die Ansprüche, die dem Vertragsinhaber zustehen. In der Regel kann das Konto nicht online über eine Plattform der Bausparkasse eingesehen werden, lediglich bei größeren Banken steht diese Möglichkeit zur Verfügung. Der Vertragsinhaber erhält meist in monatlichen oder vierteljährlichen Abständen einen schriftlichen Kontoauszug per Post nach Hause gesandt und kann sich so über den aktuellen Kontostand informieren.

Zu Beginn des Bausparvertrages ist das Bausparkonto aufgrund der Belastung der Abschlussgebühr in den roten Zahlen, sodass die ersten vom Vertragsinhaber geleisteten Zahlungen ausschließlich der Deckung der Gebühr dienen. Die Gutschrift der Bausparzinsen auf die Guthaben erfolgt in der Regel am letzten Bankarbeitstag einer Abrechnungsperiode. Im ersten Jahr nach Eröffnung des Kontos fallen die Zinsen wegen der Abschlussgebühr und der daraus resultierenden kurzen Zeitspanne, während der das Konto einen positiven Betrag aufweist, sehr gering aus. Sollzinsen für den Zeitraum, in dem das Konto unterdeckt ist, fallen aber nicht an.

Bausparguthaben können unter bestimmten Umständen an Dritte übertragen werden, sodass in diesem Zusammenhang das Bausparkonto dazu dient, den Wert des Vertrages zu ermitteln. Die Darstellung der Zusammensetzung etwaiger Guthaben ist dabei wichtig, da zwar einbezahlte Guthaben und Zinsen auf diese übertragen werden können, staatliche Prämien oder solche des Arbeitgebers allerdings nicht.