Wer auf den Kauf eines Hauses oder Fertighauses verzichtet und sich den Traum vom eigenen Haus selbst aufbauen möchte, muss sich früher oder später auch mit der Baugenehmigung beschäftigen. Dabei handelt es sich um die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Gebäude wie beantragt erbaut werden darf. Die Bezeichnung Genehmigung irritiert dabei etwas, denn die Baugenehmigung stellt lediglich fest, dass ein bauliches Vorhaben den Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde entspricht – allerdings handelt es sich keineswegs um die einzige Genehmigung, die ein Bauherr vor Baubeginn einholen muss.
Hinzu kommen beispielsweise wasserrechtliche oder emissionsschutzrechtliche Genehmigungen, die ebenfalls zu beantragen sind. Darüber hinaus sind in jedem Fall die Richtlinien zu beispielsweise Sicherheit, Wärmeschutz oder Abstandsflächen zu beachten, die u.a. die Landesbauordnung vorschreibt. Zudem muss der Bauherr während der Bauphase beispielsweise auch mit bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen der Baubehörde rechnen, d.h.: Die Baubehörde darf die Bauarbeiten bei Verstößen gegen die gültigen Vorschriften stoppen und ggf. den Abriss des bisher Erbauten verfügen.
In Anbetracht dieser weit reichenden Folgen sollten die erforderlichen Genehmigungen frühzeitig und nach besten Wissen und Gewissen beantragt werden. Wer bei der Beantragung der Baugenehmigung nicht die nötige Sorgfalt an den Tag legt, muss im Nachhinein schlimmstenfalls mit einem teuren Baustopp oder Änderungen am Bauplan rechnen, was die Finanzierung des Bauvorhabens in vielen Fällen stark gefährden kann.
Aber nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. Die jeweilige Landesbauordnung gibt Aufschluss darüber, welche Vorhaben als genehmigungsfrei gelten, die Vorschriften unterscheiden sich zum Teil in den Bundesländern. Zu den genehmigungsfreien Bauten zählen unter Einhaltung bestimmter Vorschriften vielfach Toilettenhäuschen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Carports und Garagen, Wasserbecken, Einfriedungen und Sonnenkollektoren. Hier ist lediglich eine Anzeige des Bauvorhabens, jedoch kein Genehmigungsverfahren notwendig.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss eine Bauvorlage bei der unteren Baubehörde eingereicht werden. Vorlageberechtigt sind in der Regel Bauingenieure, Architekten oder auch Fertighausanbieter. Einmal erteilt ist eine Baugenehmigung drei Jahre gültig. Wird also innerhalb von drei Jahren nicht mit dem Bau begonnen, verfällt die Genehmigung und muss erneut beantragt werden.