Bei der Finanzierung einer Immobilie kommt dem Wert des eigentlichen Objekts eine wesentlich höhere Bedeutung zu, als sich die meisten Kaufinteressenten bewusst sind. Immerhin ermitteln die Banken einen sogenannten Beleihungswert, der gleich in mehrfacher Hinsicht Einfluss auf die Finanzierung nimmt.

Irrtümlicherweise nehmen sehr viele Menschen an, dass der Beleihungswert genau dem Marktpreis der Immobilie bzw. dem Kaufpreis entspricht. Dies trifft jedoch nur in wenigen Fällen zu. Weil die Banken bei der Kalkulation und der spätere Vergabe ihrer Darlehen ein möglichst geringes Risiko eingehen möchten, rechnen sie nur ganz selten mit dem Marktwert. Stattdessen wird der Beleihungswert herangezogen, welcher in der Regel dem Marktwert abzüglich eines Sicherheitsabschlags entspricht.

Es gibt mehrere Gründe, weshalb die Banken nur selten mit dem Markwert oder dem Kaufpreis rechnen. Dies liegt in erster Linie daran, dass sich Immobilien in Notfallsituationen nur selten zu diesem Preis verkaufen lassen. Üblicherweise müssen die Verkäufer in solchen Situationen spürbar mit dem Preis heruntergehen, um schnell einen Käufer finden zu können. Folglich kalkulieren die Banken diesen Abschlag ein.

Wie einleitend bereits erwähnt wurde, kommt dem Wert einer Immobilie eine hohe Bedeutung zu. Für potentielle Darlehensnehmer ist es daher von Vorteil, den Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie zu kennen. Er bildet unter anderem die Grundlage bzw. den Ausgangswert zur Ermittlung des Beleihungsauslaufs. Weil dieser wiederum Einfluss auf die Konditionen bzw. den Zinssatz des Darlehens nimmt, ist es vorteilhaft, den Beleihungswert zu kennen. Außerdem entscheidet er maßgeblich darüber, bis zu welcher Höhe die Geldinstitute dazu bereit sind, ein Darlehen zu vergeben. So ist zum Beispiel vielen Menschen bekannt, dass es etliche Kreditinstitute gibt, die lediglich 80 Prozent der Kosten finanzieren. Hierbei ist anzumerken, dass auch hier der Beleihungsauslauf als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Bei einer Vollfinanzierung kann dies zum Beispiel bedeuten, dass gar nicht der gesamte Kaufpreis finanziert wird, sondern der Darlehensnehmer dennoch Eigenkapital einsetzen muss.