Ein Bauträgermodell bezeichnet eine Vereinbarung zwischen einem Immobilienkäufer und einem Bauträger, wobei das wesentliche Charakteristikum in Abgrenzung zu einem gewöhnlichen Kaufvertrag in dem Umstand zu sehen ist, dass die betreffende Immobilie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht fertiggestellt ist. In vielen Fällen wurde noch nicht einmal mit den Baumaßnahmen begonnen, es wird lediglich ein Grundstück gekauft und eine inhaltlich äußerst detaillierte Vereinbarung zur Errichtung einer Immobilie auf diesem getroffen.
Der Bauträger verpflichtet sich dem Käufer gegenüber, eine Immobilie entsprechend einer dem Vertrag beigefügten Baubeschreibung zu erstellen und es an den Käufer zu übergeben, wobei die Übergabe mit dem vollständigen Übergang des Objekts ins Eigentum des Erwerbers einhergehen muss.
Um den Status eines Bauträgers zu erhalten, bedarf es einer entsprechenden behördlichen Genehmigung nach dem § 34 c der Gewerbeverordnung. Sämtliche Angelegenheiten eines Vertrags in Verbindung mit einer Bauträgerschaft unterliegen der Makler- und Bauträgerverordnung. Diese ist insbesondere im Hinblick auf die in Verbindung mit einem teilweise fertiggestellten Objekt seitens des Käufers zu leistenden Abschlagszahlungen von größter Bedeutung. In dieser Hinsicht genießen Käufer eine hohe Rechtssicherheit. Wer einem Bauträger, der im Laufe der Errichtung eines Objektes Insolvenz anmelden muss, den gesamten Kaufbetrag im Voraus überwiesen hat, bekommt aufgrund der von den Banken garantierten Freistellungserklärung die geleisteten, aber durch den Baufortschritt nicht gedeckten Zahlungen zurück bzw. hat Anspruch auf die Fertigstellung der Immobilie.
Die Solvenz eines Bauträgers kann im Vorfeld einer Vereinbarung auf verschiedene und aus anderen Wirtschaftszweigen bekannte Weise geprüft werden. Neben Bankauskünften, Kontakt mit früheren Kunden und Referenzen (positiven wie negativen) stehen dem Käufer Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Verfügung, zum Beispiel die Beauftragung eines TÜV-Prüfers, der den Baufortschritt sowie die geleistete Qualität überwacht. Dies geschieht in der Regel in Abstimmung mit dem Bauträger.
Immobilien, die unmittelbar von einem Bauträger erworben werden, sind häufig etwas günstiger im Preis, wodurch sich das Interesse auch privater Käufer erklärt.