Die Just-in-Time-Garantie bezeichnet ein von verschiedenen Bausparkassen optional zur Verfügung gestelltes Angebot, durch dessen Wahrnehmung der Inhaber eines Bausparvertrages sich die frühestmögliche Zuteilung eines Bauspardarlehens aus einem Vertrag, der die Mindestzuteilungsvoraussetzungen erfüllt, sichert. Die Mindestzuteilungsvoraussetzungen erfordern ein im Vertrag befindliches Bausparguthaben in Höhe von 50 Prozent der Bausparsumme sowie eine Bewertungszahl von zumindest 2900.

Die Just-in-Time-Garantie ist in der Regel mit einem Kostenzuschlag verbunden, der sich auf durchschnittlich ein Promille der Bausparsumme beläuft. Bausparkassen ist die garantierte Zusage eines bestimmten Zuteilungszeitpunkts verboten, sodass sich die Just-in-Time-Garantie als zusätzliche Option versteht und nicht als in letzter Instanz wirksames Rechtsmittel.

Für den Inhaber eines Bausparvertrages ist die Option mit einer zusätzlichen Planungssicherheit verbunden. Wird bei konkreten Bauvorhaben ein Bauspardarlehen nicht rechtzeitig zugeteilt, muss der daraus resultierende Kapitalbedarf durch kostenintensive Zwischenfinanzierungen abgedeckt werden. Mit der Just-in-Time-Garantie verhindern Bausparer unvorhergesehene Zusatzbelastungen und sichern sich damit eine bessere Planbarkeit der Projektfinanzierung. Insbesondere bei Finanzierungen, die mehrere Quellen nutzen, kann die Option von signifikanter Bedeutung sein. Sind einer oder mehrere Bestandteile der Hypothek nachrangig ins Grundbuch eingetragen, verbessert sich die Verhandlungsposition des Darlehensnehmers gegenüber den betreffenden Banken zumindest tendenziell.

Nicht alle Bausparkassen bieten die Garantie an. In Deutschland tritt insbesondere die Deutsche Bank Bauspar AG durch die Offerte in den Vordergrund. Das Unternehmen bietet den Abschluss der Just-in-Time-Garantie gleichermaßen für neue wie für bereits bestehende Verträge an und ermöglicht so auch in späteren Stadien des Bausparprozesses noch die Absicherung gegen zeitliche Finanzierungslücken.

Das Verhältnis von Kosten durch die bei Abschluss der Just-in-Time-Finanzierung fällige Gebühr in Höhe von einem Promille der Bausparsumme zu den möglichen Belastungen durch eine Zwischenfinanzierung gestaltet sich zugunsten des Vertragsinhabers. Bei einer in der BRD durchschnittlich bestehenden Bausparsumme in Höhe von 30.000 Euro fallen lediglich 30 Euro Spesen an.