Der Inflationsfaktor ist eine Größe, die angibt, wie stark die reale Belastung eines Kreditnehmers im Zeitverlauf durch einen allgemeinen Anstieg des Preisniveaus (der als Inflation bezeichnet wird) sinkt. Die allgemeine Teuerungsrate kommt Kreditnehmer zugute, weil die monatliche Rate für den Kapitaldienst konstant ist, das Einkommen – zumindest im Durchschnitt – jedoch nominal stärker ansteigt als der allgemeine Lebensstandard. Diese kontinuierliche Verschiebung bewirkt, dass die Belastung der Kaufkraft eines Darlehensnehmers, die durch den zu leistenden Kapitaldienst anfällt, sinkt.

Wie stark der Inflationsfaktor zur Entlastung der Haushaltskasse beitragen kann, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Beläuft sich die Inflationsrate in den ersten 10 Jahren einer Immobilienfinanzierung auf durchschnittlich zwei Prozent im Jahr, ist das allgemeine Preisniveau in diesem Zeitraum um knapp 22 Prozent gestiegen. Konnte der Kreditnehmer bei seinen Lohnverhandlungen immer einen Ausgleich der Inflation erwirken, ist sein nominales Einkommen 10 Jahre nach Beginn der Finanzierung also um 22 Prozent höher. Die Monatsrate für den Kredit aber ist genauso hoch wie am Anfang, sodass eine spürbare Entlastung des Haushaltseinkommens auch dann erzielt wird, wenn die realen Einkommen des Haushalts sich nicht verändert haben.

Die Entlastung durch den Inflationsfaktor setzt voraus, dass die nominalen Erhöhungen der Bruttolöhne sich auch in gleichem Umfang in den Nettolöhnen widerspiegeln. Dies kann durch bestimmt steuerliche Effekte, die in der Fachsprache auch als „kalte Progression“ bezeichnet werden, verhindert werden. Die Entlastung durch die allgemeine Teuerungsrate bzw. den Anstieg des Preisniveaus einer Volkswirtschaft fällt dann deutlich geringer aus. Zudem setzt der positive Effekt voraus, dass auch tatsächlich ausreichende Lohnsteigerungen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, führt die Inflation zu einem Absinken der Kaufkraft, wodurch der Kapitaldienst trivialerweise nicht leichter, sondern schwerer zu schultern ist.

Es ist wegen der unsicheren Entwicklung von Inflation und Einkommen sowie wegen der benannten steuerlichen Effekte fahrlässig, den Inflationsfaktor in die Konzeption einer Immobilienfinanzierung mit einzubeziehen.