Vermieter können mit ihren Mietern vereinbaren, dass die Miete, die für ein Objekt zu entrichten ist, an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt wird und diese Vereinbarung in den Mietvertrag aufnehmen. So kann die Klausel etwa bestimmen, dass beide Vertragsparteien einmal im Jahr das Recht haben, eine Anpassung der Miete an die Preisentwicklung vorzunehmen. Als Basis dient dabei in der Regel der Index der Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes. Dieser wird für alle Regionen des Landes separat berechnet. In Mietverträgen kommt jedoch in der Regel die gesamtdeutsche Berechnung zur Anwendung. Steigt der Preisindex dann in einem Jahr um beispielsweise 3,0 Prozent an, kann der Vermieter die Miete ebenfalls um 3,0 Prozent erhöhen. Die Erhöhung der Miete darf allerdings nicht ohne weitere Mitteilung an den Mieter vorgenommen werden. Vielmehr ist dazu eine schriftliche Benachrichtigung erforderlich, in der unter Bezugnahme auf die Inflations-Klausel die Erhöhung der monatlichen Miete und deren Inkrafttreten angekündigt werden.

Inflations-Klauseln ermöglichen es Vermietern, die Einnahmen aus ihrer Immobilie gegen die Geldentwertung abzusichern. Voraussetzung für das Gelingen dieses Unterfangens ist jedoch, dass der Markt die Möglichkeit dazu bietet. Fällt der Anstieg der Miete durch die Anwendung der Inflationsklausel stärker aus als der Anstieg der Preise auf dem relevanten Markt, ist mit einem Auszug des Mieters aus dem Objekt zu rechnen. Der Vermieter ist in einem schwachen Marktumfeld somit auf Dauer gezwungen, auf den Gebrauch der Inflations-Klausel zu verzichten.

Für Mieter bietet die Klausel den Vorteil einer besseren Einschätzung anstehender Mieterhöhungen. Fällt die Inflationsrate hoch aus, kann rechtzeitig die Suche nach einem anderen Objekt beginnen, in dem keine Inflations-Bindung in Kauf genommen werden muss. Kommt es dagegen zu einer rückläufigen Preisentwicklung (Deflation), kann der Mieter von der Kopplung an die Verbraucherpreise profitieren und die Miete senken. Deflation ist allerdings ein im historischen Rückblick sehr seltenes Szenario.