Die Feuerversicherung ist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung und damit eine unerlässliche Police für jeden Eigentümer. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion, Explosion sowie Beschädigungen am Gebäude durch das Herabstürzen von Flugobjekten und Teilen davon auf das Gebäude. Schäden durch Brand sind immer dann versichert, wenn offenes Feuer existent war. Die Feuerversicherung gehört zu den Risikoversicherungen und ist in der Regel Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens durch eine Bank.

Die Feuerversicherung tritt explizit dann nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. So werden Brandschäden, die durch das unbeaufsichtigtes Abbrennen von Kerzen, nicht gelöschte Zigaretten oder innerhalb des Wohnraums ausgelöste Feuerwerkskörper verursacht werden, nicht von der Police abgedeckt. Nach der aktuellen Rechtsprechung werden jedoch Brände, die durch das Nicht-Ausschalten von elektrischen Geräten verursacht werden, in den Versicherungsschutz miteinbezogen.

Die Feuerversicherung ist im Hinblick auf die Prämien abhängig von der Größe des Wohnraums und dem Alter des Gebäudes. Neubauten sind in der Regel günstiger zu versichern als alte Objekte, deren technische Ausstattung veraltet ist und die deshalb ein höheres Risiko für Brände und Schäden durch Blitzschlag aufweisen. Als reine Risikoversicherung ist die Feuerversicherung absolut betrachtet jedoch günstig und belastet die Finanzierung bzw. das Budget von Eigentümern nur geringfügig. Die Kosten können darüber hinaus zwischen den einzelnen Anbietern variieren.

Die Policen werden zusammen mit den anderen Versicherungen der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die gegen Schäden durch Sturm und Hagel (Sturmversicherung) bzw. Leitungswasser (Leitungswasserversicherung) absichern. In vielen Fällen wird ein Versicherungsangebot direkt von der Bank unterbreitet, bei der die Aufnahme des Hypothekendarlehens, mit der das zu versichernde Objekt finanziert wird, erfolgt. In allen anderen Fällen muss der darlehensgebenden Bank die Existenz einer im Hinblick auf den Versicherungsschutz ausreichenden Police durch die Vorlage des Versicherungsscheins nachgewiesen werden, damit die Auszahlung des Kredites erfolgen kann.