Als Finanzierungskonzept werden im weitesten Sinne alle planenden und vorbereitenden Maßnahmen bezeichnet, die der Gestaltung einer Baufinanzierung dienen. Die Suche nach geeigneten Krediten gehört dabei genauso zur Konzeptionierung wie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Darlehensnehmers und eine Kalkulation über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Ganz wesentliche Parameter, die im Konzeptionierungsprozess Beachtung finden, sind die Dauer des Tilgungszeitraumes, die anfängliche Tilgung, die Zinsbindung sowie eventuelle Sondertilgungen und deren Zeitpunkt im Tilgungsprozess. Weiterhin wird im Vorfeld der Finanzierung der Einsatz von Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, beispielsweise solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geprüft. Auch mögliche Zuschüsse aus staatlichen Programmen, etwa solche in Verbindung mit baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes oder der Reduktion von Treibhausgasen dienen, werden in Betracht gezogen.

Desweiteren wird im Rahmen einer Konzeptionierung ermittelt, welche Nebenkosten über den Kapitaldienst hinaus regelmäßig vom Darlehensnehmer zu tragen sind. Insbesondere notwendige Versicherungen wie die die Wohngebäudeversicherung, eine Gebäudehaftpflicht oder auch Sachpolicen wie die Hausratversicherungen werden dabei in die Budgetrechnung miteinbezogen. Die umfangreiche Erhebung aller Kosten dient dazu, die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers zu ermitteln und seinen dauerhaft zur Verfügung stehenden Spielraum festzustellen.

Am Ende des Konzeptionierungsprozesses sollte ein klares Bild über die im Zuge der Finanzierung zu tragenden Belastungen durch Zins und Tilgung zur Verfügung stehen, aus dem sich die Dauer der Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens und damit der Tag der vollständigen Entschuldung ebenso ableiten lässt wie das verfügbare Einkommen, das nach Deckung des Kapitaldienstes zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Bei Finanzierungsvorhaben, die nicht der Eigennutzung dienen, wird darüber hinaus auch der steuerliche Vorteil, der durch die Geltendmachung von Zinsen als Betriebsausgaben realisiert wird, exakt bestimmt. Seit Einführung der Eigenheimrente werden auch diesbezügliche Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt, wobei neben der steuerlichen Ersparnis auch die Gesamthöhe der staatlichen Zulagen ermittelt wird.