Als Freiberuflertarif verstehen manche Vermittler von Baufinanzierungen Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, Architekten und Ärzten zugeschnitten sind. Die Klientel ist weitestgehend nicht im Angestelltenverhältnis tätig und wird von den herkömmlichen Angeboten aus diesem Grund oft nicht ausreichend abgedeckt.

Freiberuflertarife zeichnen sich durch hohe Anforderungen an das Eigenkapital und die vom Kreditnehmer zu hinterlegenden Sicherheiten aus. Durch das aus Sicht der finanzierenden Partei bei Selbstständigen erhöhte Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Rückführung eines Darlehens erfordern die Tarife meist eigene Mittel bis hinunter zum ersten Rang im Grundbuch. Antragsteller erbringen diese in der Regel über Eigenkapital oder über Darlehen der öffentlichen Hand, wie beispielsweise dem Programm zur Förderung von Wohneigentum der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, die nachrangig im Grundbuch eingetragen werden können und sich so als Sicherheit für die darlehensgebende Bank eignen.

Mit einem Freiberuflertarif sind insbesondere auch erhöhte Anforderungen an die vom Kreditnehmer zu unterhaltenen Versicherungspolicen verbunden. So muss in der Regel eine Lebensversicherung mit ausreichender Todesfallleistung vorliegen. Auch eine Krankenversicherung, die für den Fall eines längeren gesundheitlich bedingten Ausfalls die Kosten eines Stellvertreters zahlt und darüber hinaus durch ein Krankentagegeld die Versorgung des Versicherungsnehmers garantiert, ist dabei erforderlich.

Weiterhin erfolgt bei Freiberuflern eine umfangreichere Prüfung der Einkommensverhältnisse. Während bei Antragstellern im Angestelltenverhältnis meist einige Lohnabrechnungen genügen, wird von Freiberuflern eine weitergehende Offenlegung ihrer Ertragssituation verlangt, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu reduzieren.

Aufgrund der hohen Anforderung an Eigenkapital, der zu unterhaltenden Versicherungen und aufgrund der umfangreichen Prüfungen der Einkommensverhältnisse weichen Freiberuflertarife im Hinblick auf den zugrunde gelegten Darlehenszins nur geringfügig von den Konditionen klassischer Finanzierungen ab. Die möglichen Ausgestaltungen erlauben ebenso eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers und sind flexibel: Zinsfestschreibungen, tilgungsfreie Anlaufjahre und Sondertilgungen können ebenso im Darlehensvertrag geregelt werden wie ein eventueller Referenzzinssatz bei variablen Finanzierungen mit wechselndem Zinssatz.