Die Finanzierungskosten einer Immobilienfinanzierung bestehen aus den Sollzinsen, die für das in Anspruch genommene Darlehen zu entrichten sind sowie aus weiteren Zins- und Bearbeitungskosten und ggf. Vertriebs- und Vermittlungsgebühren. Zu den weiteren Zinskosten zählen insbesondere Bereitstellungszinsen, in einigen Fällen auch Überziehungszinsen. Die Summe der Finanzierungskosten bei einer Hypothekenfinanzierung ist in der Regel hoch und kann sich über die gesamte Laufzeit hinweg auf einen Betrag belaufen, der dem Bau- oder Kaufpreis des erworbenen Objektes nahe kommt.

Sollzinsen werden immer auf den gesamten valutierenden Kreditbetrag erhoben. Bei einer annuitätischen Tilgung, die eine gleich hohe Rate des Kreditnehmers über die gesamte Laufzeit vorsieht, in der Zins und Tilgung enthalten sind, besteht zu Beginn der Tilgung ein großer Teil des Kapitaldienstes aus Zinskosten. Dieser Anteil nimmt jedoch im Zeitverlauf sukzessive zugunsten des Tilgungsanteils ab. Der Tilgungsanteil ist explizit nicht den Finanzierungskosten zuzurechnen. Insbesondere bei nicht zur Selbstnutzung sondern zur Vermietung an Dritte bestimmten Vorhaben ist dieser Umstand von Bedeutung, da Zinskosten als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden können, der Tilgungsanteil am Kapitaldienst jedoch nicht.

Bereitstellungszinsen werden immer dann erhoben, wenn der Kreditnehmer ein zugesagtes Darlehen nicht abruft. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Preisverhandlungen länger hinziehen als geplant oder der Baufortschritt aufgrund schlechten Wetters langsamer vor sich geht als in der Kalkulation vorgesehen. Bereitstellungzinsen werden dabei meist ab dem zweiten Monat nach Zusage der Bank erhoben und fallen deutlich geringer aus als die Sollzinsen, da die Bank den nicht ausbezahlten Kreditbetrag am Interbankenmarkt anlegen und dadurch Erträge erwirtschaften kann.

Bearbeitungskosten sowie Vermittlungsgebühren können bei Baufinanzierungen zwar prinzipiell anfallen, dies ist jedoch in der Praxis auf dem deutschen Markt nur selten der Fall. Überziehungszinsen sind ebenfalls selten und werden erhoben, wenn eine zugesagte Kreditlinie zur Finanzierung einer Immobilie – in der Regel nur geringfügig – überschritten wird. Größere Überziehungen lassen Banken nicht zu.