Als Finanzierungsrahmen werden zwei unterschiedliche Sachverhalte im Zusammenhang mit der privaten Immobilienfinanzierung verstanden. Zum einen kann die Bank einem angehenden Eigentümer einen Kreditrahmen zur Verfügung stellen, mit dem eine Immobilie erworben werden kann. Der Kreditnehmer kann dann – unter gewissen Auflagen – frei entscheiden, wie er die Mittel einsetzt. Zum anderen ist mit einem Finanzierungsrahmen der Kreditbetrag gemeint, der nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen vom Kreditnehmer geschultert werden kann. Die Höhe des Finanzierungsrahmens richtet sich dann nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers sowie nach den Rahmenbedingungen des Kapitalmarktes bei Aufnahme des Kredites, insbesondere im Hinblick auf den Zinssatz und den darin enthaltenen Bonitätszuschlag.

Stellt die Bank einen Finanzierungsrahmen zur Verfügung, muss der Kreditnehmer einen erheblichen Teil dieses Rahmens – in der Regel mindestens 70 bis 80 Prozent – zur Finanzierung seiner Immobilie verwenden, wobei hier ausschließlich die direkten Investitionskosten und nicht etwa Kosten, die damit nur unmittelbar im Zusammenhang stehen, etwa die Erwerbsnebenkosten, gemeint sind. Für die Erwerbsnebenkosten, die sich in den meisten Fällen aus der Notargebühr, der Maklercourtage und der Grunderwerbssteuer zusammensetzen, kann dann der verbleibende Teil des Rahmens bzw. ein Teil davon genutzt werden. Die restlichen Anteile des Finanzierungsrahmens können dann etwa zum Erwerb der Inneneinrichtung oder zur Anschaffung eines angemessenen Hausrates dienen. Charakteristisch für Finanzierungen, bei denen ein Finanzierungsrahmen zum Einsatz kommt, ist die Möglichkeit des Kreditnehmers, über Teile des Rahmens auch noch deutlich nach dem Einzug in die eigenen vier Wände zu verfügen.

Finanzierungsrahmen werden in der Regel nur Kreditnehmern eingeräumt, die über eine sehr gute Bonität verfügen. Besonders Beamte können sich solche Rahmen zusichern lassen. Alternativ kann der Finanzierungsrahmen auch gegen die Gewährung von Sicherheiten eingeräumt werden. In Deutschland sind solche Finanzierungen noch immer die Ausnahme. Banken bewerben sie in der Regel auch nicht aktiv, sondern stellen sie nur auf Anfrage bereit.