Bei einer Fertighausfinanzierung wird ein Objekt finanziert, das nicht mittels herkömmlicher Methoden erstellt, sondern als Fertighaus konzipiert wurde. Es kann sich bei einem solchen Vorhaben ebenso wie bei anderen Immobilien auch um einen Erstbezug sowie um den Kauf eines bestehenden Objektes handeln.

Fertighausfinanzierungen unterscheiden sich in einigen Punkten von gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen, die auf Massivhäuser ausgerichtet sind. So kann bei einigen Bauweisen der anzunehmende jährliche Wertverlust höher ausfallen, sodass eine zügigere Tilgung erforderlich ist, da auch höhere Anforderungen an das vom Kreditnehmer einzubringende Eigenkapital gestellt werden. In der Fertighausbranche hat sich in den vergangenen Jahren viel getan: Neue Anbieter sind auf den Markt getreten und neue Produktionsmethoden, veränderte Materialien und andere Distributionswege haben zu veränderten Preisen geführt. Die Entwicklung bringt es mit sich, dass sehr unterschiedliche Typen von Fertighäusern am Markt existieren. Da Banken in der Regel nicht für jeden Typ eine eigene Schablone anfertigen, mit der die Bedingungen der Finanzierung skizziert werden, gelten bei vielen Kreditinstituten für Fertighäuser pauschal strengere Regeln, die einen höheren Eigenkapitalanteil vorsehen oder einen nur begrenzten Tilgungszeitraum vorsehen. Auch gelten besondere Angebote wie etwa die Reservehypothek oft nicht für Baufinanzierungen.

Wer ein Fertighaus erwerben möchte, kann jedoch die Angebote der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen, die in keinem ihrer Programme Fertighäuser bei der Vergabe von Darlehen ausschließt. Die Anbieter von Fertighäusern haben darauf bereits reagiert und stellen auch Objekte her, die den Kriterien von z.B. den KfW-Energiesparprogrammen entsprechen und durch günstige Darlehen gefördert werden können. Durch die Förderung der KfW sind Fertighausfinanzierungen unter dem Strich nicht bedeutend schwieriger als gewöhnliche Immobilienfinanzierungen. Stellt die Bank besondere Anforderungen an das Eigenkapital, kann mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm Abhilfe geschaffen werden: Es ermöglicht, bis zu 30 Prozent der Investitionskosten nachrangig ins Grundbuch einzutragen, wodurch das KfW-Darlehen für die anderen Banken einen Ersatz für Eigenkapital darstellen kann.