Bürgschaft
Im Kreditwesen nehmen Sicherheiten eine zentrale Stellung ein. Insbesondere bei hohen Darlehenssummen, wie sie durch Banken und Kreditinstitute vergeben werden, ist die Kreditzusage oft zwingend an die Bereitstellung werthaltiger Sicherheiten gebunden. Während im Rahmen einer Baufinanzierung primär Grundstücke oder Immobilien als Realsicherheiten dienen, stellt die Bürgschaft eine wichtige ergänzende Form der personellen Absicherung dar. Das Bankwesen bietet hierzu verschiedene Ausgestaltungen an, die trotz ihrer Unterschiede gemeinsamen rechtlichen Grundsätzen folgen.
Rechtliche Grundlagen und Wesen der Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einzustehen, sollte der Hauptschuldner ausfallen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in den §§ 765 ff. BGB festgeschrieben. Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag: Während dem Gläubiger das Recht zusteht, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf den Bürgen zuzugreifen, übernimmt der Bürge ausschließlich die Pflicht zur Begleichung der Forderung, ohne im Gegenzug eine unmittelbare Gegenleistung vom Gläubiger zu erhalten.
Der Forderungsübergang (Legalzession)
Erfüllt der Bürge die Hauptschuld gegenüber der Bank, erlischt die Forderung nicht einfach. Stattdessen findet ein gesetzlicher Forderungsübergang statt, in der Fachliteratur auch als Legalzession bezeichnet. Die Ansprüche der Bank gegen den Hauptschuldner gehen damit unmittelbar auf den Bürgen über. Dieser ist nun berechtigt, Regress beim eigentlichen Kreditnehmer zu nehmen. Wer eine Bürgschaft zur Verbesserung seiner Finanzierungschancen nutzt, muss sich dieses fortdauernden Anspruchs bewusst sein.
Risiken für den Bürgen
Ein Bürge muss sich der potenziellen finanziellen Tragweite seiner Verpflichtung vollumfänglich klar sein. Oftmals unterschätzen insbesondere Familienangehörige die Gefahr für ihr eigenes Vermögen. Tritt der Ernstfall ein, kann die Inanspruchnahme durch die Bank zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung führen, die bis hin zur eigenen Zahlungsunfähigkeit reichen kann.
FAQ
Was bedeutet Akzessorietät im Zusammenhang mit einer Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist akzessorisch, was bedeutet, dass ihr Bestand unmittelbar an die Existenz der Hauptschuld gebunden ist. Erlischt die Kreditforderung der Bank – etwa durch vollständige Rückzahlung –, so erlischt automatisch auch die Verpflichtung des Bürgen.
Kann ein Bürge seine Zusage nach der Vertragsunterzeichnung einfach widerrufen?
Ein einseitiger Widerruf einer bereits wirksam erklärten Bürgschaft ist im Regelfall nicht möglich, da es sich um einen bindenden Vertrag handelt. Eine Entlassung aus der Bürgschaft kann normalerweise nur im Einvernehmen mit der kreditgebenden Bank erfolgen, wenn beispielsweise andere Sicherheiten gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen Bürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft?
Bei einer einfachen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass die Bank zuerst erfolglos die Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner versucht (Einrede der Vorausklage). Bei der im Bankwesen üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf dieses Recht und kann sofort zur Kasse gebeten werden, sobald der Schuldner in Verzug gerät.
