Die Mieteinnahmen eines Vermieters sind diejenigen Bezüge, die der Mieter eines Objektes für dessen Überlassung zahlt. Sie werden in der Regel einmal im Monat entrichtet. Die Miete setzt sich dabei zusammen aus der Kalt- und der Warmmiete. Letztere ist als Abschlagszahlung des Mieters für laufende Kosten wie Heizung und Warmwasser sowie Gebühren für die städtische Müllentsorgung sowie die Gebäudereinigung zu verstehen. Die Kaltmiete ist die eigentliche Miete und stellt die Einnahmequelle des Vermieters dar. Sie richtet sich der Höhe nach an der Lage und Ausstattung des vermieteten Objektes sowie dessen geographischer Lage aus. Dabei ist die Miete in Großstädten tendenziell höher als in ländlichen Gebieten. Die Mieteinnahmen fallen darüber hinaus regional sehr unterschiedlich aus. Im Süden Deutschlands sind die Mieten dabei in der Tendenz höher als im Norden. Die Miete korreliert dabei mit den Immobilienpreisen, so dass höhere Mieteinnahmen mit höheren Finanzierungskosten für den Vermieter verbunden sind, sofern dieser zum Erwerb eines Objektes einen Kredit bei einer Bank aufnimmt.

Die Mieteinnahmen sind bei der Kalkulation über die Anschaffung einer Immobilie zwecks Altersvorsorge und Vermögensaufbau von großer Bedeutung. Sie dienen der teilweisen Deckung der Belastungen durch den vom Kreditnehmer zu entrichtenden Kapitaldienst und stellen nach der vollständigen Rückzahlung des Kredites die laufende Einnahmequelle dar, die im Rahmen der Alterssicherung die finanzielle Versorgung im Ruhestand gewährleistet. Aufgrund der großen Bedeutung der Mieteinnahmen für ein Finanzierungsvorhaben ist es für den Eigentümer eines Objektes wichtig, die Immobilie möglichst ununterbrochen an Dritte zu vermieten. Da dies nicht immer möglich ist, muss bei der Finanzkalkulation ein angemessener Leerstand eingeplant werden. Dieser sollte sich nach den örtlichen Begebenheiten richten und, sofern die Umstände nicht anderes erfordern, auf Erfahrungswerten basieren. Darüber hinaus müssen Ausfälle der Mieteinnahmen durch Zahlungsunfähigkeit des Mieters einkalkuliert werden.

Steuerlich sind Mieteinnahmen, die die Betriebskosten übersteigen, mit dem persönlichen Steuersatz des Eigentümers zu veranschlagen.