Wer eine Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern sie an Dritte vermietet, trägt in diesem Zusammenhang verschiedene Risiken. Insbesondere kann es vorkommen, dass trotz einer durchgängigen Vermietung des Objektes keine regelmäßigen Einnahmen erzielt werden. Dies kann daran liegen, dass der Mieter nicht willens oder nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Insbesondere in finanziellen Notlagen sind viele Menschen nicht in der Lage, ihre Miete zu bezahlen. Die Gründe für eine solche Situation können vielfältig sein: Arbeitslosigkeit etwa kann zu einem Einkommensausfall bei Arbeitnehmern führen, der durch Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung nicht gedeckt ist. Bei Selbstständigen kann ein Auftragsmangel zu finanziellen Engpässen führen. Auch eine Überschuldung und daraus resultierende Mahn- und Pfändungsmaßnahmen können ursächlich für einen Mietausfall sein.

Um das Risiko eines Zahlungsausfalls schon vor dem Abschluss eines Mietvertrages einschätzen zu können, sollten Eigentümer Interessenten genauer prüfen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Verbraucherauskunft der Schufa etwa, die der Interessent dem Vermieter freiwillig vorlegen kann, gibt Aufschluss über die Zahlungshistorie des potenziellen Mieters. Beantrage Mahnbescheide sind in der Verbraucherauskunft ebenso ersichtlich wie offene eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren, geplatzte Kredite etc. Finden sich in der Verbraucherauskunft eines Interessenten solche Merkmale, sollten Vermieter die Unterschrift unter den Vertrag ablehnen oder die Bürgschaft einer nachweislich solventen Person verlangen. Die Mieterprüfung sollte zudem eine Prüfung der Einkommensverhältnisse des Mieters beinhalten. Angestellte sollten nicht nur über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen, sondern darüber hinaus auch in einem sicheren Verhältnis angestellt sein, bei dem die Probezeit abgelaufen ist. Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird das Einkommen nicht anhand der Lohnabrechnung, sondern mittels des letzten Einkommenssteuerbescheids vom Finanzamt geprüft. Eine sorgfältige Mieterprüfung, bei der die Vertragsvergabekriterien in einem angemessenen Verhältnis zum Anspruch des Objektes steht, schützt Eigentümer vor unnötigen Risiken und reduziert in der langfristigen Perspektive die zu erwartenden Zahlungsausfälle signifikant.