Bei einer quartalsweisen Verzinsung werden die Zinsen, die für einen aufgenommenen Immobilienkredit vom Kreditnehmer an die darlehensgebende Bank zu entrichten sind, im Abstand von drei Monaten fällig. Je nach Vertrag kann dabei gelten, dass alle drei Monate gemessen ab dem Vertragsbeginn die Zinsen überwiesen werden müssen bzw. der Einzug im Rahmen des Lastschriftverfahrens erfolgt oder aber dass der Einzug im Einklang mit den kalendarischen Quartalen erfolgt.

Quartalsweise Verzinsungen finden sich insbesondere bei Darlehen, die nicht annuitätisch getilgt werden. Dies ist zum Beispiel bei Krediten der Fall, die endfällig getilgt werden und bei denen während der Laufzeit ein Tilgungsträger regelmäßig angedient wird. Bei dem Tilgungsträger kann es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung ebenso handeln wie um einen Banksparplan. Auch Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau werden häufig mit einer quartalsweisen Verzinsung versehen. Diese wird insbesondere dann angewandt, wenn es sich um eine Darlehen handelt, bei der Kreditnehmer in den ersten Jahren nach der Auszahlung nicht sofort mit der Tilgung beginnen muss, sondern zunächst tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen kann. Dies ist zum Beispiel beim Wohneigentumsprogramm der KfW der Fall. Während der Karenzphase zieht die KfW ausschließlich die Zinsen ein, die auf den valutierenden Kreditbetrag anfallen. Nach dem Übergang in die Tilgungsphase kann sich die Zinsmodalität allerdings ändern und zu einer klassischen Annuitäten-Tilgung umgewandelt werden.

Werden die Zinsen nur einmal im Quartal eingezogen, fallen Zinseszinsen an, sofern der Einzug rückwirkend erfolgt. Werden die Zinsen vorfällig für ein Quartal entrichtet, steht dem Kreditnehmer grundsätzlich eine Gutschrift zu. In der Regel werden die Zinsen – insbesondere bei Banken der öffentlichen Hand – jedoch in der Mitte eines Quartals für das gesamte betreffende Vierteljahr eingezogen, so dass ein Ausgleich besteht. Verbraucher sollten auch bei einer nur einmal im Quartal erfolgenden Zinszahlung einen monatlichen Posten in ihr Haushaltsbudget einplanen, um nicht den Überblick zu verlieren.