Der Risikoabschlag bezeichnet im Bereich der Baufinanzierung alternativ einen Bewertungsabschlag bei der Bemessung des Beleihungswertes eines zu finanzierenden Objektes oder einen dem individuellen Risikoprofil eines Darlehensnehmers Rechnung tragenden Disagio bei der Auszahlungsquote eines Hypothekendarlehens.
Der Risikoabschlag bei der Bemessung der Beleihungsgrenze wird regelmäßig vorgenommen, wenn Darlehen unterschiedlichen Ranges im Grundbuch für die Finanzierung einer Immobilie vergeben werden. Die Staffelung der Zinsen erfolgt dabei gemäß dem Rang, wobei mit der Rangfolge der zugrunde gelegte Zinssatz ansteigt. Bei den Rangintervallen wird stets ein Bewertungsabschlag kalkuliert, der einem in einer eventuell notwendigen Zwangsveräußerung nicht dem Verkehrswert entsprechenden Veräußerungserlös Rechnung trägt. Durch den Bewertungsabschlag reduziert sich die effektive Beleihungsgrenze bezogen auf den Verkehrswert, sodass Eigenkapital zwingend zur Realisierung der Finanzierung notwendig ist. Die Höhe des Abschlags wird entweder vollständig anhand pauschaler bankinterner Richtlinien vorgenommen oder er orientiert sich zusätzlich an objektspezifischen Kriterien wie Lage und Preis, wobei generell mit dem Fungibilitätsrisiko auch der Abschlag zunimmt.
Beim risikobedingten Disagio handelt es sich um ein Verfahren seitens des darlehensgebenden Kreditinstitutes zur Adjustierung des Sollzinses an das individuelle Adressrisiko eines Darlehensnehmers. Dabei wird der Nominalzins eines Kredites universal festgelegt und ist für alle Kunden identisch. Der Risikoabschlag erfolgt dann durch eine Auszahlung unter pari, sodass der Effektivzins sich gemäß des Ausmaßes des Disagios mit dem von der Bank quantifizierten Risiko erhöht. Im Bereich der Baufinanzierung zu Wohnzwecken des Darlehensnehmers ist diese Variante allerdings selten anzutreffen, da das Disagio bei der Finanzierung selbst genutzten Immobilieneigentums nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Häufiger angewandt wird der Bewertungsabschlag bei Finanzierungen zu gewerblichen Zwecken, bei denen der steuerliche Aspekt eine zentrale Rolle spielt.
Die Höhe des Disagios richtet sich nach dem Risiko-Score des Darlehensnehmers ebenso wie nach der Lage des zu finanzierenden Objektes und verschiedenen bankinternen Richtlinien und kann darüber hinaus Einflüssen des Refinanzierungsmarktes unterliegen.