Als Renditeobjekte werden Immobilien bezeichnet, die nicht dem Zweck der Eigennutzung durch den Käufer dienen, sondern als Investition zur Vermögensbildung- und Mehrung betrachtet werden. Es handelt sich bei den Objekten um Gebäude, die vom Investor erworben und dann an Dritte vermietet werden. Die Rendite aus der Investition wird dann durch die Mieteinnahmen erzielt, die, sofern das Vorhaben vernünftig geplant ist, die Kosten für den Betrieb und die Finanzierung unter dem Strich übersteigen und dem Eigentümer damit einen Ertrag bieten.
Um die Rendite zu ermitteln, die mit einem bestimmten Objekt erzielt werden kann, müssen zunächst die zu erwartenden Mieteinnahmen festgesetzt werden. Dabei ist eine angemessene Leerstandsquote anzunehmen, die der Lage und der Beschaffenheit der Immobilie ebenso Rechnung trägt wie dem Marktumfeld, das in der Region, in der das Objekt betrieben wird, herrscht. Auf Basis dieser Schätzung kann dann leicht definiert werden, welche Kosten anfallen dürfen, damit die Rendite aus dem Vorhaben einen bestimmten Wert erreichen kann. Die laufenden Betriebskosten, die nicht auf den Mieter umzulegen sind, müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Kosten für die Finanzierung durch eine Hypothek. Bei letzterer ist insbesondere der Zinssatz von Bedeutung.
Immobilien, die nicht der Selbstnutzung dienen, werden in Deutschland steuerlich anders behandelt als Eigenheime, die vom Käufer bzw. Bauherren selbst bewohnt werden. Die Kosten für die Zinsen, die an die Bank entrichtet werden, können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus kann der Anschaffungswert des Objektes linear abgeschrieben werden, wodurch sich der steuerliche Vorteil zusätzlich erhöht. Die steuerliche Behandlung macht Renditeobjekte insbesondere für Investoren mit einem hohen Einkommensteuersatz interessant. Der im Einzelfall zu erwartende steuerliche Vorteil sollte dabei mithilfe eines Steuerberaters ermittelt werden. Aufgrund der oft sehr langfristigen Finanzierungen sind dabei ggf. das Einkommen und die damit verbundene steuerliche Situation im Ruhestand zu berücksichtigen.