Als Risikokosten werden bei einer Baufinanzierung die Kosten verstanden, die der Bank bei der Refinanzierung des Darlehens entstehen und die zu einem Aufschlag auf den Zinssatz über den Zins für sichere Staatsanleihen führen. Banken müssen die ausgereichten Kredite über den Kapitalmarkt refinanzieren. Die Refinanzierung ist umso teurer, je höher das Ausfallrisiko des gewährten Darlehens ist. Die Zuschläge werden an den Kunden in Gestalt höherer Zinsen weitergereicht. Wie hoch genau die Risikokosten ausfallen, hängt von mehreren unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist die Situation am Kapitalmarkt von Bedeutung: In unruhigen Zeiten sind die Kosten für Banken bei der Refinanzierung riskanter Kredite (im Vergleich zu sicheren Staatsanleihen) hoch, sodass auch die Risikokosten steigen. Je nach Situation an den Finanzmärkten kann jedoch auch eine nur relativ geringe Prämie für das zusätzliche Risiko notwendig sein.
Auch die Struktur der Finanzierung ist bei der Bemessung der Risikokosten ausschlaggebend. Immobilienkredite sind grundpfandrechtlich durch das Objekt besichert, das finanziert wird. Diese Besicherung senkt das Risiko der Bank umso mehr, je höher der Eigenkapitalanteil an der Finanzierung ist. Kreditnehmer, die ihre Risikokosten so gering wie möglich halten möchten, sollten deshalb versuchen, vor der Aufnahme eines Darlehens so viel Geld wie möglich anzusparen. Banken verzichten in der Regel auf gesonderte Zuschläge, wenn der Beleihungsauslauf einer Finanzierung von 40 Prozent nicht übersteigt. Bei einem solchen Wert gehen Kreditinstitute davon aus, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers alle offenen Forderungen gegen diesen durch die Verwertung der Immobilie gedeckt werden können. Je größer der Fremdkapitalanteil bei der Finanzierung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass auch nach der Verwertung noch Außenstände bestehen.
Die Risikokosten sind auch dann von Bedeutung, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückbezahlt wird und über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhandeln ist. Dann nämlich können Kreditnehmer versuchen, die Risikokosten von der Bank zurückzuverlangen, da diese bei einer Wiederanlage des vorab getilgten Kredits entweder wegfallen oder von anderen Parteien zu tragen sind.