Als Kapitallebensversicherung versteht sich eine Versicherungspolice, die aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag besteht. Die Risikoversicherung zahlt dabei die im Versicherungsvertrag vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers aus, wenn dieser vor Fälligkeit der Police verstirbt. Der Sparvertrag dient der Akkumulation von Vermögen, das am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird.

Kapitallebensversicherungen gehören zu den am weitesten verbreiteten Finanzprodukten in der Bundesrepublik und dienen im Rahmen der Baufinanzierung häufig als Tilgungsträger für endfällige Darlehen. Die Kombination aus Sparvertrag und Risikopolice dient dem Versicherungsnehmer dabei als Komplettlösung: Die Hinterbliebenen werden für den Fall des eigenen Ablebens ausreichend abgesichert und die Rückführung des zur Immobilienfinanzierung aufgenommenen Darlehens ist durch die regelmäßigen Einzahlungen in die Kapitalkomponente gesichert.

Kapitallebensversicherungen können wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds basieren. Die erstere Variante garantiert eine sichere Verzinsung der Einlagen und bietet darüber hinaus in Gestalt der Überschussbeteiligung zusätzliche Erträge. Fondsgebundene Policen ermöglichen die Partizipation an den Entwicklungen der weltweiten Aktienmärkte, unterliegen allerdings einem größeren Risiko. In der Regel sind fondsgebundene Varianten mit einer Kapitalgarantie zum Ende der Laufzeit verbunden, die die Rückzahlung mindestens der eingezahlten Beträge gewährleistet.

Lebensversicherungen gelten als eine der sichersten Kapitalanlagen. Insbesondere Policen, die auf einem Banksparplan beruhen, sind dabei mit einem nur sehr geringen Risiko verbunden, da gesetzliche Vorschriften die Assekuranzen zwingen, die ihnen anvertrauten Mittel größtenteils in sichere, verzinsliche Wertpapiere bester Bonität zu investieren. Die Aktienquote deutscher Lebensversicherer beläuft sich seit einigen Jahren auf lediglich noch acht Prozent.

Kapitalbildende Lebensversicherungen, die im Rahmen einer Baufinanzierung als Tilgungsträger eingesetzt werden, ermöglichen potenziell eine Reduktion der Gesamtkosten einer Hypothek. Wird über einen langen Zeitraum eine hohe Überschussbeteiligung realisiert, verringert sich die Differenz zwischen den auf das Darlehen zu entrichtenden Sollzinsen und den im Lebensversicherungsvertrag anfallenden Habenzinsen. Insbesondere im späteren Verlauf der Tilgung kann eine über einen Tilgungsträger abgewickelte Rückführung eines Immobilienkredites so gegen steigende Zinsen am Kapitalmarkt schützen.