Als Kreditlaufzeit wird die Zeitspanne zwischen der Auszahlung eines Darlehens und seiner Fälligkeit bezeichnet. Die Kreditlaufzeit bei Immobilienfinanzierungen beträgt üblicherweise zwischen fünf und 25 Jahren. Am Ende der Laufzeit kann eine Restschuld bestehen, die dann entweder durch eine einmalige Sonderzahlung oder durch ein weiteres Darlehen abgelöst wird.
Die Kreditlaufzeit ist für verschiedene Aspekte einer Finanzierung von großer Bedeutung. Sofern der Darlehensbedarf und der Zinssatz gegeben sind und nicht verändert werden können, ist die Laufzeit die einzige Größe, über die die Höhe der monatlichen Rate beeinflusst werden kann. Je länger die Laufzeit ist, desto geringer fällt die Belastung durch den laufenden Kapitaldienst (die Summe aus Zins und Tilgung, die jeden Monat an die Bank gezahlt wird) aus. Mit einer steigenden Laufzeit erhöhen sich allerdings auch die Gesamtkosten der Finanzierung. Zum einen kostet eine lange Zinsbindung fast immer mehr als eine weniger lange, zum anderen fallen durch die Streckung der Tilgung ohnehin mehr Zinsen an.
Die Kreditlaufzeit bei einem Volltilgerdarlehen ist noch für einen weiteren Aspekt von großer Bedeutung: Sie ist gleichbedeutend mit der Zeitspanne, die bis zum Tag der vollständigen Entschuldung zurückzulegen ist. Der Kreditnehmer muss diesen Tag in seiner Finanz- und Vermögensplanung unbedingt berücksichtigen. Je näher die Rückzahlung des Immobilienkredits zum Eintritt in den Ruhestand rückt, desto weniger Zeit zum Aufbau eines zusätzlichen Kapitalstocks steht nach der Tilgung noch zur Verfügung. Da eine Immobilie allein für den Ruhestand jedoch nicht ausreicht, müssen weitere Maßnahmen zur privaten Vorsorge getroffen werden. Die Kreditlaufzeit steht in der Regel beim Abschluss des Darlehensvertrages fest. Sie kann jedoch nachträglich verändert werden, wenn zwischenzeitlich Sondertilgungen geleistet werden. Auch eine Ratenneuaufteilung oder eine Stundung der Kreditraten kann dazu führen, dass sich die Laufzeit nachträglich verlängert oder verkürzt. Wie flexibel die Kreditlaufzeit ist, richtet sich nach den Festlegungen im Darlehensvertrag.