Der Kaufvertrag zählt in Deutschland sicher zu den häufigsten Vertragsarten, die dem Verbraucher im Alltag begegnen können. An vielen Stellen fällt er inzwischen nicht mehr auf, etwa beim täglichen Einkauf von Lebensmitteln oder einem Einkaufsbummel durch Boutiquen und andere Geschäfte. Ein großer Teil der Umsatzgeschäfte wird heutzutage ohne ein Schriftstück abgewickelt, welches den Kaufvertrag im Vorfeld näher beschreibt. Einzig die Rechnung dient als Nachweis und erfüllt eine gewisse Dokumentationsfunktion. Damit die Anforderungen für die Erfüllung eines Kaufvertrages gegeben sind, müssen alle Beteiligten einige Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Bedingungen ist etwa die gegenseitige Willenserklärung.

Der Verkäufer stimmt hiermit der Übereignung zu, wogegen sich der Käufer dazu verpflichtet, die Kaufsache in Empfang zu nehmen und den geforderten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Ein Kaufvertrag wird also immer nur im gegenseitigen Einverständnis geschlossen. Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit, dass Güter den Besitzer wechseln, welche eher den Charakter eines Rechtes annehmen. Ein Beispiel wäre hier das das Recht, etwas zu nutzen oder zu betreten. Bewegliche (Mobilien) oder unbewegliche (Immobilien) Sachen zählen jedoch eher zu den gebräuchlichen Vertragsgegenständen im Rahmen eines Kaufvertrages.

In welcher Form der Kaufvertrag geschlossen und ob dieser schriftlich festgehalten wird, bleibt im Allgemeinen den beteiligten Parteien selbst überlassen. Aber bei einigen Gegenständen setzt der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Normen voraus. So muss speziell im Rahmen des Kaufs einer Immobilie der Kaufvertrag schriftlich vorliegen und notariell beurkundet werden. Häufig werden für wertvollere Gegenstände wie etwa Kraftfahrzeuge die Kaufverträge schriftlich fixiert. Hierdurch können sich die Vertragsparteien, also Verkäufer und Käufer, gegen ungerechtfertigte Ansprüche aus dem Kaufvertrag absichern. Aus den Vertragsbedingungen geht zudem hervor, in welcher Form der Kaufgegenstand durch den Verkäufer übergeben wird und inwiefern Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können. Der Kaufvertrag regelt alle Pflichten und Rechte der beteiligten Parteien.