Als Kapitalgarantie wird ganz allgemein die verbindliche Zusage einer Vertragspartei an eine andere verstanden, die den Bestand eines bestimmten Kapitalbetrages zu einem definierten Zeitpunkt in der Zukunft garantiert. Im Rahmen privater Baufinanzierungen kommt der Kapitalgarantie bei endfälligen Darlehen Bedeutung zu, die über einen Tilgungsträger zurückgeführt werden, der die einbezahlten Mittel in Investmentfonds anlegt – diese nämlich sind zwangsläufig mit einer Kapitalgarantie versehen, die entweder die Rückzahlung von mindestens sämtlichen einbezahlten Geldern zu einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel der Tag der Fälligkeit des Darlehens) gewährleistet oder aber darüber hinaus eine Mindestverzinsung garantiert. Die Kapitalgarantie ist aus Sicht der darlehensgebenden Bank zwingen notwendig, um die ordnungsgemäße Rückzahlung des Darlehens am Ende der Laufzeit sicherzustellen.
Die Kapitalgarantie wird von der Bank bzw. der Fondsgesellschaft durch verschiedene Operationen am Terminmarkt dargestellt, die sicherstellen, dass bestimmte Anteile des Fondsvermögens unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes nicht mehr verloren gehen können und so dem Fondsbesitzer zum benötigten Zeitpunkt in jedem Fall zur Verfügung stehen. Die Absicherung gegen Verluste ist mit Einbußen bei der Rendite verbunden, so dass die durchschnittliche jährliche Wertentwicklung eines Fonds mit Kapitalgarantie geringer ausfällt als die eines Investments ohne Gewährleistung.
Die Kapitalgarantie ist weiterhin Pflicht für alle Investmentfonds, die im Rahmen staatlich geförderter Altersvorsorge-Produkte erworben werden. Die Eigenheimrente, die die Nutzung von Einlagen in Riester-Verträge zum Erwerb von Immobilieneigentum ermöglicht, ist als Bestandteil der subventionierten Maßnahmen zum Vermögensaufbau damit auch von der Pflicht zur Kapitalgarantie betroffen.
Sofern ein Fonds eine Mindestverzinsung garantiert, entspricht diese in der Regel der Verzinsung mit dem gesetzlichen Garantiezins, der gegenwärtig bei 2,25 Prozent befindlich ist.
Kapitalgarantien, die sich auf weit in der Zukunft liegende Zeitpunkte beziehen, bergen oft das Risiko des Realverlustes, der sich als Kaufkraftverlust des Vermögens durch Inflation versteht. Im Rahmen privater Baufinanzierungen ist dies aufgrund der Kongruenz von garantierter Auszahlung und abzulösendem Darlehen allerdings nicht von Bedeutung.