Buchstabe J

Erklärungen zu Begriffen mit Anfangsbuchstabe J

Buchstabe I

Erklärungen zum Buchstaben I vom Immobilienberater bis hin zum Investmentfonds.

Buchstabe H

Hier geht es um Herstellungskosten, Hypothekem und Hypothekendarlehen.

Grundbuch

Der Begriff Grundbuch bezeichnet ein öffentliches Register, in welchem jedes der in Deutschland existierenden Grundstücke festgehalten wird. Es gibt neben dem Besitzer auch Auskunft über eine etwaige Belastung durch ein Darlehen. Einträge dieser Form werden unter der Bezeichnung des Grundpfandrechtes zusammengefasst und dienen Banken oder anderen Kreditinstituten vor allem der Besicherung einer Baufinanzierung. Für die Führung des Grundbuchs sind bestimmte Behörden, die sogenannten Grundbuchämter, verantwortlich. Im Allgemeinen übernehmen die Amtsgerichte diese Funktion, Abweichungen sind aber, je nach Regelungen auf Landesebene, möglich. Daneben wird der Begriff Grundbuch in deutschen Rechtsnormen zum Teil unterschiedlich benutzt. Die Grundbuch-Ordnung (GBO) bezieht sich im Zusammenhang mit einem bestimmten Grundstück lediglich auf eine spezielle Seite des Grundbuches, wogegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hier bereits vom Grundbuch spricht.

Im Wesentlichen besteht das Grundbuch immer aus einem Bestandsverzeichnis und der Aufschrift, die Auskunft über das zuständige Amtsgericht gibt. In den drei Abteilungen des Bestandsverzeichnisses werden neben dem Eigentümer des Grundstücks alle Belastungen und Grundpfandrechte aufgeführt, zu denen etwa Hypotheken und Grundschulden gehören. Im Gegensatz zu anderen Registern schränkt die GBO Möglichkeiten der öffentlichen Einsichtnahme in das Grundbuch ein. Es erhalten nur Personen mit einem berechtigten Interesse an den betreffenden Eintragungen Zugriff auf das Grundbuch. Zu diesem Personenkreis gehören natürlich der Eigentümer sowie Behörden oder juristische Vertretungen.

Anders als der Ausdruck suggeriert handelt es sich bei der Löschung einer Grundschuld nicht um die Entfernung des Eintrags, sondern lediglich um eine Streichung der Bemerkung. Gründe für Änderungen im Grundbuch können etwa die Tilgung einer Baufinanzierung oder die Übertragung der Grundschuld an Dritte sein. Daneben können Gläubiger, deren Forderungen nach einer Eigentümergrundschuld angeordnet sind, die Löschung dieser vorrangigen Grundschuld verlangen. Der Rang, sprich der Wert eines Grundpfandrechts, im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs richtet sich nach dem Datum der Eintragung. Je früher ein Pfandrecht eingetragen wurde, umso bevorzugter wird es im Grundstücksregister behandelt.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Grundbuch:

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Buchstabe G

Begriffe wie Grundbuch und Grundschuld sollte man nicht nur gehört haben …

Forward-Darlehen

Eine Baufinanzierung zu günstigen Kreditzinsen wünschen sich viele Bauherren oder solche, die es noch werden wollen. Allerdings sind die Vorbereitungen auf den ersten Spatenstich nicht immer soweit fortgeschritten wie gedacht. Oder der Plan, das eigene Heim in die Tat umzusetzen, nimmt gerade erst im Geist junger Familienväter Gestalt an. In einer solchen Situation ist guter Rat teuer. Wird bereits jetzt ein Kredit aufgenommen, steigt die Laufzeit und damit auch die Kreditzinsen. Schließlich nimmt der Abschluss aller Formalitäten, die bis zum eigentlichen Baubeginn erledigt werden müssen, einige Zeit in Anspruch. Und während dieser Wochen oder Monate liegt das Geld ungenutzt auf dem eigenen Konto.

Eine weitere Möglichkeit, das Warten auf den Zeitpunkt, bis alle Formalitäten erledigt sind und nach der Zusage der Bank über eine Immobilienfinanzierung mit dem Bau zu beginnen, ist auch in Zeiten niedriger Zinsen keine echte Alternative. Schließlich gibt es keine Garantie dafür, dass in zwei oder drei Monaten die Kreditzinsen nicht schon spürbar gestiegen sind. Bei einer Darlehenssumme von 150.000 Euro macht sich eine Veränderung nach oben von nur 1,5% bereits in Form mehrerer tausend Euro bemerkbar.

Aber die Banken bieten allen Kreditnehmern, die sich einer solchen Situation ausgesetzt sehen, Alternativen. Eine der gebräuchlichsten Finanzierungsinstrumente, um den Bau oder Kauf einer Immobilie in der Zukunft zu finanzieren, ist das sogenannte Forward-Darlehen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Annuitäten-Darlehens, das nicht direkt nach dem Abschluss des Kreditvertrages ausgezahlt wird, sondern erst nach einer gewissen Vorlaufzeit. Wartezeiten bis zu 60 Monaten sind möglich. Auf diese Art und Weise können angehende Bauherren auch in 2 – 3 Jahren noch von den heute günstigen Zinsen für eine Baufinanzierung profitieren. Und wer als Eigenheimbesitzer das Auslaufen der Zinsbindungsfrist erwartet, kann ein Forward-Darlehen auch als Anschlussfinanzierung nutzen. Schließlich besteht durchaus die Möglichkeit, dass in 1 ½ Jahren der Kreditmarkt wesentlich ungünstigere Finanzierungskonditionen bietet.

Wer ein Forward-Darlehen nutzen will, sollte sich gegenüber einem herkömmlichen Darlehen ohne Vorlaufzeit darauf einstellen, dass die Kreditzinsen steigen, je länger die Forward-Periode gewählt wird. Der effektive Jahreszins kann bei einem Forwarddarlehen mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr und demselben Kredit mit einer Wartezeit von drei Jahren um mehrere Zehntel Prozentpunkte schwanken.

Buchstabe F

Erklärungen von der Familienhypothek, dem Forward-Darlehen, Fremdwährungsdarlehen und anderen Begriffen aus der Welt der Baufinanzierung

Buchstabe B

Inhalte zum Buchstaben B aus dem Bereich Baufinanzierung von Bankvorsprache über Bausparvertrag bis zur Bürgschaft.

Anschlussfinanzierung

Kredite, welche der Baufinanzierung dienen, zählen im Privatkunden-Bereich des Kreditwesens eindeutig zu den Darlehen mit der längsten Laufzeit und den höchsten Kreditsummen. Nicht selten beläuft sich die Finanzierung auf mehrere 10.000 oder 100.000 Euro. Es liegt auf der Hand, dass diese Darlehen nach dem Ende der Kreditlaufzeit noch nicht zu 100 % getilgt sind, sondern anschließend weiter finanziert werden müssen. Wesentlicher Faktor, wann diese Anschlussfinanzierung beginnt, ist die sogenannte Zinsbindungsfrist. Mit dieser legen beide Parteien fest, über welchen Zeitrahmen das vereinbarte Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz getilgt wird. Um an dieser Stelle auf lange Sicht sparen zu können, sollten Kreditnehmer besonders in Zeiten mit einem niedrigen Darlehenszins über eine lange Laufzeit bzw. Zinsbindungsfrist nachdenken. Zwar führt ein solches Vorgehen zu einem steigenden Kreditzins, allerdings rechnet sich diese Strategie vor allem dann, wenn die Zinsen nach Abschluss des Finanzierungsvertrages wieder ansteigen.

Das genaue Gegenteil ist natürlich der Fall, wenn sich die Kreditzinsen auf einem hohen Niveau bewegen. Hier ist eine möglichst kurze Laufzeit die erste Wahl. Aber egal wie sich Darlehensnehmer letzten Endes entscheiden, um eine Anschlussfinanzierung kommt man nur selten herum. Diese bietet jedem Kreditnehmer die Chance, neue Bedingungen für die Rückzahlung des Darlehens auszuhandeln. Angebote des bisherigen Kreditinstitutes sollten etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Nicht selten unterbreiten die Hausbanken Angebote, welche die Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung bei Weitem nicht ausschöpfen. Schließlich ist die Fortführung eines Darlehens mit einem wesentlich niedrigeren Verwaltungsaufwand verbunden, als Banken und Kreditinstitute in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen lassen.

Aus diesem Grund sollten sich Darlehensnehmer nicht davor scheuen, auch Angebote bei verschiedenen Banken einzuholen. Schließlich spricht nichts dagegen, eine Baufinanzierung bei einem fremden Kreditinstitut weiter zu führen. Auf diese Art und Weise lassen sich in der Regel mehrere hundert oder sogar tausend Euro im Jahr sparen. Bereits ein um nur 0,25 oder 0,5 Prozentpunkte niedrigerer Darlehenszins bringt erhebliche finanzielle Vorteile mit sich. Diese Ersparnis können Darlehensnehmer auf unkonventionelle Weise für die schnellere Tilgung der Baufinanzierung einsetzen: fließen sie der monatlichen Rate zu und stocken den Rückzahlungsbetrag auf, sinkt die Laufzeit der Anschlussfinanzierung spürbar. Das Darlehen wird auf diese Weise wesentlich schneller getilgt. Daneben sollte die Laufzeit der Anschlussfinanzierung nach Möglichkeit so gewählt werden, dass am Ende die komplette Tilgung des Baukredites steht und der Darlehensnehmer die eigenen vier Wände sorgenfrei genießen kann.

Vor dem Wechsel der Bank gilt es, einen gespitzten Bleistift, ein Blatt Papier und den Taschenrechner bereitzulegen, denn die Umschuldung und Fortsetzung des Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut kann mit zusätzlichen Kosten wie zum Beispiel der Übertragung und erneute Schätzung der Sicherheit verbunden sein. Erst wenn unterm Strich ein positiver Betrag erscheint, lohnt sich die Anschlussfinanzierung wirklich.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Anschlussfinanzierung:

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Annuitäten-Darlehen

Ein großer Teil der privaten Bauherren steht vor dem Beginn ihres eigentlichen Bauvorhabens vor dem Problem der Finanzierung. Banken und Kreditinstitute bieten für diesen Zweck die verschiedensten Lösungen an. Aber für welche der unterschiedlichen Möglichkeiten sollte man sich entscheiden? Das klassische Instrument der Eigenheimfinanzierung ist immer noch das sogenannte Annuitäten-Darlehen, welches nicht nur auf dem Sektor der Baukredite Verwendung findet, sondern überall im Kreditwesen zum Einsatz kommt.

Der Kreditnehmer zahlt hierbei zu den festgelegten Zeitpunkten je nach Vertragsbedingungen monatlich oder vierteljährlich an den Kreditgeber einen festen Betrag, um das Darlehen zu tilgen. Diese Rate bleibt über den gesamten Tilgungszeitraum konstant. Veränderungen ergeben sich lediglich in der internen Struktur der einzelnen Raten, welche die Entwicklung der Baufinanzierung widerspiegeln. Am Beginn der Rückzahlungsphase ist der Anteil der Zinsen an den einzelnen Raten noch relativ hoch, aber im Lauf der Zeit verschiebt sich die Zusammensetzung der Raten. Gegen Ende der Laufzeit ist der Zinsanteil der Rate gesunken, der Tilgungsanteil jedoch höher als zu Beginn der Tilgungszeit.

Die Erklärung hierfür ist relativ einfach: da die Restsumme mit jedem Zahlungstermin sinkt, wird auch der Zinsanteil immer geringer. Am Ende bestehen die Raten eines Annuitäten-Darlehens fast nur noch aus den Tilgungsleistungen. Der Begriff Annuitätendarlehen leitet sich vom lat. Wort annus = Jahr ab und bezeichnet im Bankwesen bzw. Investitionsgeschäft einen der Höhe nach immer gleichen Zahlungsstrom.

Welche Vorteile bringt ein Annuitäten-Darlehen für den Verbraucher mit sich? Eine über die gesamte Laufzeit festgelegte Rate sorgt beim Kreditnehmer für eine relativ hohe Planungssicherheit, da er immer mit einer gleich bleibenden finanziellen Belastung rechen kann, die sich nicht verändert. Zusätzlich bleibt der Zins über die Laufzeit konstant, was den Bauherren vor dem Risiko eventueller Zinsänderungen schützt. Damit ergibt sich, gegenüber anderen Finanzierungsformen, ein transparenter und einfacher Tilgungsplan.

Da es sich auch bei einem Annuitätendarlehen im Zuge der Baufinanzierung um eine recht langfristige Bindung an einen Kredit handelt, wird in der Regel eine Anschlussfinanzierung notwendig werden. Hier droht ein nicht unerhebliches Zinserhöhungsrisiko. Ein weiterer Nachteil beim Annuitäten-Darlehen ist die geringe Flexibilität, falls sich die Finanzsituation des Darlehensnehmers grundlegend ändert.

Neben dem Begriff Annuitätendarlehen könnten Sie auch folgende Begriffe interessieren: