Erschließungskosten

Ohne Bauland auch kein Eigenheim. An diesem Fakt wird sicher niemand zweifeln oder versuchen, das Gegenteil zu behaupten. Aus diesem Grund muss vor dem ersten Spatenstich ein Grundstück zur Verfügung stehen. Neben einer guten Lage sollte sich das Baugrundstück natürlich auch durch einen relativ günstigen Preis auszeichnen. Schließlich zählt bei einem Bauvorhaben jeder Euro. Allerdings sollten sich angehende Eigenheimbesitzer nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden lassen, sondern die Eckdaten des Grundstücks sehr genau lesen.

Wer am Ende auf einer unerschlossenen Parzelle steht, muss für die eigentliche Erschließung noch eine stattliche Summe aufbringen. In manchen Fällen übersteigen die Kosten für Maßnahmen zur Erschließung sogar den ursprünglichen Kaufpreis des Grundstücks.
Um sich an dieser Stelle vor bösen Überraschungen zu wappnen, sollte sich deshalb jeder Bauherr, sofern er nicht bereits über ein voll erschlossenes Grundstück verfügt, mit den Erschließungskosten und deren Zusammensetzung auseinandersetzten. Wesentliche Bestandteile einer Erschließungsmaßnahme sind der Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz. Hierzu zählen unter anderem die Strom-, Wasser- und Abwasserzuleitungen.

Außerdem müssen noch Telefon- und eventuell weitere Anschlüsse, beispielsweise an das kommunale Kabelnetz, verlegt werden. Diese Kosten, welche der nicht öffentlichen Erschließung zugeordnet werden, können bereits einen erheblichen Aufwand verursachen. Um die Situation für den Eigenheimbesitzer noch weiter zu verschärfen ist es durchaus möglich, dass die hier veranschlagten Erschließungskosten nur bis zu einer bestimmten Grundstückstiefe reichen. Alles darüber hinaus muss der Grundstückseigentümer in eigener Regie regeln. Dass sich ein Bauvorhaben hierdurch wesentlich verteuern kann, liegt auf der Hand.

Weiterhin trägt die öffentliche Erschließung maßgeblich zu den entstehenden Kosten bei. An dieser Stelle sei nur auf die Anbindung an die kommunale Infrastruktur verwiesen. Neben den Straßen gehören auch Fußwege, Grünanlagen und Parkflächen zur Erschließung eines Grundstückes dazu. Was alles zur öffentlichen Erschließung zählt und an welcher Stelle die Grenze verläuft, regelt das Baugesetzbuch. An jeder der hier genannten Maßnahmen müssen sich die Eigentümer eines anliegenden bzw. in dem betreffenden Wohngebiet befindlichen Grundstücks finanziell beteiligen.

Ausbauhaus

Das Streben nach den eigenen vier Wänden scheint hierzulande seit Jahren ungebrochen. Verzeichnet die Bauwirtschaft in anderen Ländern einen ernst zunehmenden Rückgang, kann sich das Bauhandwerk in Deutschland über wachsende Auftragszahlen freuen. Allerdings bekommt die traditionelle Bauwirtschaft zunehmend Konkurrenz durch die sogenannten Fertighäuser. Hierbei handelt es sich um Immobilien, deren Einzelteile industriell vorgefertigt und anschließend zu den einzelnen Baugrundstücken transportiert werden. Für den Eigentümer bringt ein Fertighaus natürlich einige Vorteile mit sich. So lässt sich die eigentliche Bauzeit stark verkürzen, da die einzelnen Komponenten, ähnlich den Teilen eines Baukastens, zusammengefügt werden können.

Trotz der industriellen Fertigung lässt sich aber auch hier eines nicht vermeiden – Preise von mehreren 10.000 Euro. Wie aber hier sparen, wenn doch alle Teile fertig montiert werden? Schließlich können Eigenheimbesitzer doch die Muskelhypothek als Eigenleistung in den Bau einer Immobilie einbringen. An dieser Stelle kommt für alle Interessenten das Ausbauhaus ins Spiel. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Fertighauses. Der Eigentümer übernimmt den Innenausbau der Immobilie und kann mit Hilfe der eigenen Arbeitskraft und des handwerklichen Geschicks eine größere Menge Kapital sparen, was sich am Ende auf die gesamte Baufinanzierung auswirkt.

Angeboten werden in der Regel unterschiedliche Ausbaustufen, etwa mit installierter Elektrik oder vorgefertigten Sanitäranlagen. Auf diese Art und Weise lassen sich die Ausbaustufen auf jeden Heimwerker zuschneiden. Allerdings sollte jeder Besitzer eines solchen Ausbauhauses darauf achten, dass die einzelnen Arbeitsschritte auch wirklich umgesetzt werden können. Wer keine Erfahrung mit der Sanitärinstallation oder dem Fliesen des Bades hat, wird hier beim Ausbau des Traumhauses schnell an die Grenzen des Machbaren stoßen. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Ausbaustufe gut durchdacht sein. Neben dem finanziellen Vorteil überzeugt ein Ausbauhaus aber noch auf eine andere Weise. Schließlich kann man sich für den eigentlichen Innenausbau genügend Zeit nehmen. Ein Dach über dem Kopf ist ja bereits vorhanden.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Mit Hilfe dieser Leistung wird in Deutschland die Bildung von Vermögen gefördert. Allerdings beschränkt sich diese Förderung auf Personen, welche einer nichtselbstständigen Beschäftigung nachgehen und eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ein alleinstehender Arbeitnehmer darf ein Jahreseinkommen von 17.900 Euro nicht überschreiten. Für Ehepaare, die in der Steuer zusammen veranlagt werden, gilt ein Betrag von 35.800 Euro als Bemessungsgrenze für die Gewährung der Förderung zur vermögensbildenden Leistung.

Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ) handelt es sich um eine Förderung des Bundes, die aber durch den Arbeitgeber angelegt wird. An dieser Stelle kommen verschiedene Formen in Frage, zu denen unter anderem Lebensversicherungen, Investmentfonds oder auch Bausparverträge zählen. Speziell Letztere sind später sicher für einen geplanten Hausneubau oder Umbau interessant und können einen Teil zur soliden Baufinanzierung beitragen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind allerdings nur dann förderungsfähig, wenn die Angestellten oder Arbeitnehmer in der Lage sind, die Form selbst zu wählen.

Ausschlaggebend für die tatsächliche Höhe der Sparzulage ist die Art, in welcher die Anlage als vermögenswirksame Leistung erfolgt. Handelt es sich etwa Wertpapiere oder Beteiligungen, erhält der Angestellte eine ANSpZ von 18 Prozent, wenn jährlich 400 Euro eingezahlt werden. Handelt es sich dagegen um Leistungen rund um Immobilien und den Wohnungsbau, halbiert sich die Förderung auf 9 Prozent bei einer Einzahlung von 470 Euro.
Für die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst sind die jeweiligen Finanzämter zuständig. Bei diesen müssen die Angestellten jedes Jahr per Antrag die Gewährung der ANSpZ beantragen.

Zu diesem Zweck ist bis spätestens zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, in dem die Leistungen durch den Arbeitgeber angelegt worden sind, ein amtlicher Vordruck beim zuständigen Finanzamt vorzulegen. Zudem muss ein Nachweis des Unternehmens beigefügt werden, bei welchem das Kapital angelegt wurde. Im Rahmen der Steuererklärung wird die Sparzulage weder als Einkommen noch als Entgelt behandelt und gilt somit nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Wer sich als Arbeitnehmer für einen Bausparvertrag entschieden hat, kann über die ANSpZ erst mit der Zuteilung verfügen.

Tilgungsdarlehen

Um mit der Finanzierung der eigenen vier Wände langfristig Erfolg haben zu können kommt es nicht nur darauf an, den richtigen Zinssatz und die passende Laufzeit zu wählen. Neben den eigentlichen Rahmenbedingungen der Baufinanzierung sollte noch ein weiterer Fakt berücksichtigt werden: die Form des Darlehens an sich. Schließlich stehen dem Kreditnehmer mehrere unterschiedliche Finanzierungstypen zur Auswahl. Jede dieser Formen hat einige Vor- und Nachteile, welche sich aber am Ende als maßgeblich für die Finanzierung herausstellen können.

Eine dieser Kreditformen ist das sogenannte Tilgungsdarlehen. Gegenüber anderen bekannten Finanzierungsformen ergibt sich hier eine Besonderheit. Der Baufinanzierungskunde vereinbart mit seiner Bank einen festen Tilgungssatz, der Monat für Monat abzuzahlen ist. Zusätzlich zu dieser Rate wird natürlich der Zinssatz, bezogen auf die verbleibende Restschuld, erhoben. Diese Form der Kredittilgung hat einen großen Vorteil: anders als bei einem Annuitäten-Darlehen bestehen die ersten Raten nicht zum großen Teil aus den Zinszahlungen. Es wird von Anfang an eine feste Rate an den Kreditgeber zurückgezahlt.

Allerdings wird dieser Vorteil mit einer höheren monatlichen Belastung erkauft, da die Zahlungen an das Kreditinstitut immer aus Tilgung und Zinsen bestehen. Letztere sind besonders am Beginn der Laufzeit sehr hoch, da sich die verbleibende Darlehenssumme erst mit dem Fortschreiten der Laufzeit spürbar verringert. Ein weiterer Vorteil des Tilgungsdarlehens ist die sinkende Belastung. Da die Zinszahlungen immer weiter sinken, verringert sich auch die Belastung des Baufinanzierungskunden. So bleibt am Monatsende mehr Kapital für andere Zwecke.

An dieser Stelle könnte schnell der Verdacht aufkommen, dass es sich bei einem Tilgungsdarlehen um die bessere Alternative zum Annuitätendarlehen handelt. Dass dies aber nur bedingt der Fall ist, verdeutlicht ein Blick auf die durchschnittliche Dauer bis zur endgültigen Tilgung beider Baufinanzierungen. Ein Tilgungsdarlehen schneidet hier deutlich schlechter ab. Der Grund liegt in der Ausgestaltung. Da hier über den gesamten Zeitraum ein fester Betrag für die Rückzahlung aufgewendet werden muss, bei einem Annuitätendarlehen dieser aber flexibel ausfällt, ist die Tilgung bei Letzterem ab dem Zeitpunkt X höher. Somit nimmt die Entschuldung mit einem Tilgungsdarlehen mehr Zeit in Anspruch.

Buchstabe Z

Von Zinsen und allerlei anderen Dingen rund um den Buchstaben Z. Lexikoneinträge von Zahlungsausfall bis Zwischenfinanzierung.

Buchstabe X,Y

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Buchstabe W

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Falls Sie hier im Lexikon einen wichtigen Fachbegriff vermissen sollten oder Verbesserungsvorschläge machen möchten, dann nehmen sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie können uns beim Ausbau des Baufi-Lexikons helfen. Wir freuen uns über ihre Mithilfe.

Buchstabe V

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