Kunden, die ein Darlehen mit Zinsbindung vor Ablauf der vereinbarten Tilgungsfrist zurückzahlen, müssen ihrer Bank dafür in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn nicht im Darlehensvertrag die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen vorgesehen ist. Erfahrungsgemäß fällt diese Vorfälligkeitsentschädigung häufig zu hoch aus. Verbraucher, die ein Darlehen frühzeitig tilgen wollen, sollten deshalb den Vorfälligkeitsrichtwert als Grundlage der Verhandlungen mit ihrer Bank über die Vorfälligkeitsentschädigung nutzen. Er gibt an, wie hoch die Gebühr ungefähr ausfallen sollte, wenn alle Einflussgrößen berücksichtigt werden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt sich grundsätzlich aus der Differenz der Zinsen, die die Bank bei einer vertragsgemäßen Rückzahlung erhalten hätte und den Zinsen, die mit dem vorab getilgten Darlehen durch dessen Wiederanlage am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden können. Bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung sind zunächst alle kostenfreien Sondertilgungen aus der Berechnungsgrundlage zu streichen, da für diese keine Kosten anfallen. Dann muss der Wiederanlagezins festgelegt werden, zu dem die Bank die Rückzahlung anlegt.
In der Regel wird dabei von den Zinssätzen am Rentenmarkt ausgegangen. Die Grundlage bilden dann Staatsanleihen der BRD. Aus diesem Grund muss die so ermittelte Differenz der Erträge um eine weitere Komponente reduziert werden. Durch die Rückzahlung des Darlehens und seine Wiederanlage in sicheren Bundeswertpapieren reduziert die Bank ihr Ausfallrisiko. Die Kosten des Risikos, die die Bank einspart, sind vom Vorfälligkeitsrichtwert abzuziehen. Schließlich müssen von der Vorfälligkeitsentschädigung noch die Verwaltungskosten abgezogen werden, die die Bank einspart, weil das Kreditkonto des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt wird. Hinzuzurechnen sind einmalige Bearbeitungsgebühren für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Verbraucher sollten bei einer frühzeitigen Tilgung keinesfalls das erstbeste Angebot der Bank akzeptieren und verlangen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung fair und nach gängigen Standards berechnet wird. Wer Unterstützung benötigt, findet diese bei den Verbraucherzentralen, die gegen ein geringes Entgelt eine individuelle Rechnung vornehmen. Alternativ kann ein Honorarberater konsultiert werden. Auch die Berechnung in Eigenregie mithilfe geeigneter Software ist möglich.