Als Verbraucherinsolvenz wird ein Insolvenzverfahren bezeichnet, bei dem nicht ein Unternehmen, sondern eine Privatperson Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmeldet. Die Verbraucherinsolvenz ist in Deutschland sehr häufig: Rund 40.000 Fälle pro Jahr werden verzeichnet. Der Anreiz für Privatpersonen zur Anmeldung von Insolvenz liegt in der gerichtlichen Restschuldbefreiung, die am Ende des Verfahrens möglich ist und einen Neuanfang für die Betroffenen ermöglicht. Die Restschuldbefreiung erfolgt jedoch nur dann, wenn der insolvente Verbraucher die so genannte Wohlverhaltensperiode über sechs Jahre lang dazu nutzt, so viele seiner Verbindlichkeiten wie möglich zurückzuzahlen. Während dieser Zeit werden alle Bestandteile des Einkommens, die oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegen, an die Gläubiger abgeführt. Die Aufteilung der Einkommensbestandteile erfolgt nach der im Rahmen des Insolvenzverfahrens festgelegten Quote, so dass jeder Gläubiger nach dem Anteil seiner Forderungen an den Gesamtverbindlichkeiten bedient wird. Der Grund für die wachsende Zahl von Verbraucherinsolvenzen in Deutschland ist die zunehmende Überschuldung privater Haushalte. Diese wiederum basiert auf einem undisziplinierten Umgang mit Geld, einer zu großen Bereitschaft zur Finanzierung von Konsumwünschen über Kredite und Gründen wie Arbeitslosigkeit, Trennung etc. Insbesondere der Verkauf einer mit zu wenig Eigenkapital finanzierten Immobilie deutlich unter den Anschaffungskosten stellt einen der häufigsten Gründe für Überschuldung dar. Besonders betroffen sind Personen, die sich wenige Jahre nach der Kreditaufnahme scheiden lassen. Die Verbraucherinsolvenz lohnt sich für Schuldner immer dann, wenn ein Ausweg aus den Schulden auf anderem Wege nicht mehr möglich ist, weil die Schuldenlast in Relation zum Einkommen zu groß ist. Können die Verbindlichkeiten trotz großer Anstrengung und Ausgabendisziplin auch binnen sechs Jahren nicht zurückgeführt werden, stellt die Insolvenz die bessere Alternative dar. Insgesamt dauert die Zeit bis zur Restschuldbefreiung rund sieben Jahre, da vom Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Eröffnung selbst einige Zeit vergeht. Die Gerichte in Deutschland sind wegen des großen Andrangs überlastet.