Die Wohn-Riester-Förderung ist durch das Eigenheimrentengesetz geregelt und sieht die Möglichkeit vor, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge zum Erwerb selbstgenutzter Immobilien heranzuziehen. Dabei können bestehende Vertragsguthaben sowie die laufenden Einzahlungen zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden. Die Wohn-Riester-Förderung setzt sich analog zur gewöhnlichen Riester-Förderung aus staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen zusammen. Die Zuschüssen bestehen aus der Grundzulage von 154 Euro im Jahr und der Kinderzulage. Diese beläuft sich auf 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bzw. 300 Euro für Kinder, die nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen sind. Die Einzahlungen in die Verträge können als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Vertragsinhaber jedes Jahr vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich der erhaltenen Zulagen. Wird kein Einkommen bzw. ein nur sehr geringes erzielt, kann der Anspruch auf die Zuschüsse auch mit der Einzahlung des Sockelbeitrages von 60 Euro im Jahr erworben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Rentenversicherungspflicht zumindest dem Grunde nach besteht. Je nach Anzahl der Kinder und dem Einkommen – aus dem sich der Steuervorteil ableitet – können sich die Vorteile der Wohn-Riester-Förderung im Laufe der Finanzierung auf bis zu 50.000 Euro summieren. Die entnommenen Guthaben werden auf einem so bezeichneten Wohnförderkonto verbucht und mit zwei Prozent im Jahr verzinst. Wird das gebuchte Guthaben des Riester-Vertrages nicht bis zum Eintritt in den Ruhestand wieder einbezahlt, muss die hypothetische Rente, die sich aus dem Vertragsverlauf ergibt, in voller Höhe besteuert werden. Dadurch kann die finanzielle Versorgung im Ruhestand gefährdet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Versorgungsbezüge zur Verfügung stehen. Die Wohn-Riester-Förderung ist die bedeutendste nicht-kreditbasierte staatliche Förderung für Eigenheimfinanzierungen in Deutschland. Sie ermöglicht es erstmal, den laufenden Kapitaldienst bei selbstgenutzten Immobilien von der Steuer abzusetzen.

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