Das Wohneigentumsprogramm versteht sich als eines der Darlehensprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Privathaushalten bei der Finanzierung von zur Selbstnutzung bestimmten Wohnraum unterstützen soll. Die KfW fördert dabei mit Krediten die Finanzierung bis in Höhe von 30 Prozent der angemessenen Investitionskosten, maximal werden 100.000 Euro ausgereicht. Die Laufzeit der Darlehen kann wahlweise 20 oder 35 Jahre betragen und es können Zinsbindungen von 5, 10 und 15 Jahren vereinbart werden. Darüber hinaus stehen Darlehensnehmern wahlweise fünf oder drei tilgungsfreie Anlaufjahre nach der Auszahlung zur Verfügung. Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm können nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden, ohne dass dafür ein Aufschlag auf den Sollzinssatz erhoben wird. Die Darlehen eignen sich dementsprechend für Finanzierungen in Kombination mit gewöhnlichen Hypotheken von Geschäftsbanken.

Die KfW vergibt Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm nicht direkt an die Privathaushalte, sondern reicht die Kredite über das Hausbankverfahren aus. Anträge auf Finanzierungen werden dementsprechend bei einem der Vertriebspartner der KfW, zu denen neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Kreditinstitute gehören, gestellt. Bei den Vertriebspartnern werden auch sämtliche anderen notwendigen Unterlagen eingereicht.

Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm werden grundsätzlich für jedes Vorhaben vergeben, sofern sich das zu finanzierende Objekt auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und der Antragsteller den anfallenden Kapitaldienst leisten kann. Die Darlehen können mit anderen Förderprogrammen der öffentlichen Hand kombiniert werden. Die KfW sieht ausdrücklich eine Kombination mit den Programmen „Wohnraum Modernisieren“ und dem CO-2-Gebäudesanierungsprogramm vor. Anders als bei diesen Programmen müssen beim Wohneigentumsprogramm allerdings keine bestimmten Kriterien im Hinblick auf CO-2-Emission und Primärenergieverbrauch des Objektes erfüllt werden.

Die Zinssätze im Wohneigentumsprogramm sind marktüblich. Eine Subventionierung der Verzinsung aus Mitteln des Bundeshaushaltes existiert nicht. Der Verzicht auf den Zinsaufschlag bei nachrangigem Grundbucheintrag ist allerdings nicht marktüblich, die KfW verbucht hier zusätzliche Risiken, die nicht vergütet werden und dementsprechend dem Bund als Eigner der Förderbank zuzurechnen sind.

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