Wohnungsbaugenossenschaften verstehen sich als Gemeinschaft, die Wohnungen erstellt und erwirbt und sie ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Mitglieder zahlen Miete an die Gemeinschaft und erhalten Gewinne gemäß ihrer Anteile, so dass sich mit steigendem Anteilsvolumen die Nettomietzahlung verringert.

Genossenschaften entstanden in Deutschland im 19 Jahrhundert im Zuge einer insbesondere in den Großstädten grassierenden Wohnraumknappheit. Die Institutionen setzten es sich zum Ziel, eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu leisten und so die allgemeine Lebensqualität zu verbessern.
Genossenschaften besitzen in deutschen Städten teils erhebliche Wohnungsbestände; in Berlin verwalten sie mehr als ein Zehntel des gesamten in der Stadt verfügbaren Wohnraums. Durch die großen Bestände ist es den Mitgliedern möglich, je nach Lebenssituation in eine andere, im Besitz der Genossenschaft befindliche Wohnung zu wechseln, wenn beispielsweise Änderungen beim Familienstand verzeichnet werden.
Anteile an Wohnungsgenossenschaften können über einen Hypothekenkredit finanziert werden und unterscheiden sich daher nur geringfügig von selbstgenutztem Wohneigentum. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen ihres Eigentumsprogramms den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 Euro und ermöglicht so den Erwerb von Anteilen auch bei nur geringen Eigenmitteln.

Gegenwärtig sehen sich die großen Genossenschaften in der Bundesrepublik einem wachsenden Modernisierungsbedarf gegenüber, der zu erheblichen finanziellen Belastungen führen wird. Grund für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist das gewachsene Alter der mehrheitlich in der Nachkriegszeit erstellten Immobilien, deren Wohnwert sich am Ende des üblichen Zyklus befindet.

Genossenschaften wird von Experten eine signifikante Bedeutung bei der Verbesserung der persönlichen Daseinsvorsorge der Bürger zugestanden. Durch die Flexibilität bei der Bereitstellung von Wohnraum und der gleichzeitigen Sicherheit der Mieter (die Eigentümer sind) ist es den Institutionen möglich, auf Erfordernisse des demographischen Wandels zu reagieren und den Bestand an bedarfsgerechtem Wohnraum der Bevölkerungsentwicklung anzupassen.

Weiterhin charakteristisch für Genossenschaften ist die jährliche Mitgliederversammlung, bei der die Eigentümer über wesentliche Maßnahmen mit entscheiden können.

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