Als Zahlungshistorie wird im Bereich der Kreditvergabe an Privatpersonen meist eine von Auskunfteien an Banken zur Verfügung gestellte Auflistung von Vertragsverhältnissen eines bestimmten Kunden verstanden. In dieser Historie werden laufende und frühere Kredite des Verbrauchers ersichtlich und es werden Girokonten, Bausparverträge und Kreditkarten aufgelistet. Darüber hinaus erhält die Bank Auskunft über Kredite bei Versandhandelsunternehmen, Leasinggesellschaften und anderen Anbietern, die derartige Daten an die Auskunftei übermitteln. Auch Daten über Verträge mit Mobilfunkunternehmen sind in der Zahlungshistorie eines Verbrauchers aufgeführt. Kredite sind für die Bank auch dann sichtbar, wenn sie bereits zurückgezahlt werden: Vollständig abgewickelte Geschäfte bleiben in vielen Fällen auch nach Vertragsende in der Datenbank der Auskunfteien gespeichert.
Von besonderer Bedeutung ist eine Zahlungshistorie dann, wenn sie negative Einträge aufweist. Negativeinträge entstehen immer dann, wenn ein Verbraucher seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und beispielsweise Rechnungen von Versandhändlern oder Mobilfunkanbietern deutlich zu spät bezahlt. Insbesondere Kredite, die wegen Zahlungsverzug von der Bank gekündigt werden und deren vollzeitige Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgt sowie Negativsalden auf gekündigten Konten führen zu Negativeinträgen. Mit dem Status einer negativen Zahlungshistorie kann es mitunter außerordentlich schwer sein, eine Baufinanzierung zu erhalten, da die Banken das Risiko einer nicht vertragsgemäßen Abwicklung als zu hoch erachten. Während bei gewöhnlichen Verbraucherdarlehen negative Auskunftei-Daten in der Regel zu einer kategorischen Ablehnung sämtlicher Kreditwünsche führen, kann im Bereich der Baufinanzierung die Auszahlung eines Darlehens trotz einer negativen Zahlungshistorie möglich sein, da die Darlehen durch eine Immobilie besichert sind. Die Vorfälle, die zu den Eintragungen geführt haben, sollten allerdings bereits einige Zeit zurückliegen und erledigt sein, d.h. es sollten keine offenen Saldi mehr bestehen. Negativeintragungen werden bei Auskunfteien in der Regel drei Jahre lang nach Erledigung gespeichert und anfragenden Banken zur Verfügung gestellt. Besonders schwere Fälle wie Privatinsolvenzen bleiben allerdings für sechs Jahre gespeichert.