Als Zahlungsstörung wird ein Verzug des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim laufenden Kapitaldienst bezeichnet. Eine Zahlungsstörung ist dabei definiert als ein um mehr als drei Tage verspäteter Zahlungseingang. In diesem Fall handelt es sich um eine leichte Zahlungsstörung. Nach etwa ein bis zwei Wochen Rückstand verschickt die Bank die erste Mahnung, die den Übergang zu einer mittelschweren Zahlungsstörung definiert. Mit dem Ausgang der zweiten Mahnung manifestiert sich die Zahlungsstörung als gravierend. Wird die dritte Mahnung versendet und kommt es zum Ausbleiben zweier aufeinanderfolgender Zahlungen, wird von einer schweren Zahlungsstörung gesprochen. Die schwere Zahlungsstörung allein führt jedoch nicht zu einer Kündigung des Kredits seitens der Bank. Zahlt der Kreditnehmer bei Vorliegen einer schweren Zahlungsstörung alle offenen Forderungen, bleibt das Darlehensverhältnis bestehen. Gerät er jedoch auch mit der dritten Rate länger als einen Monat in Verzug, ist mit einer Kündigung des Kredits durch die Bank zu rechnen, die schriftlich ausgesprochen wird. Die Kündigung muss dabei angekündigt worden sein. Es muss von der Bank klargemacht worden sein, dass ein Fortbestehen des Zahlungsverzuges über ein bestimmtes Datum hinaus zu einer Kündigung führen wird. Ist die Kündigung ausgesprochen und nicht durch einen rechtzeitigen Zahlungseingang aller offenen Forderungen abgewendet worden, ist das gesamte Darlehen zur sofortigen Rückzahlung fällig. Da der Kreditnehmer die Rückzahlung in einer solchen Situation in der Regel nicht vornehmen kann, kommt es zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. zur Verwertung der Immobilie durch die Bank. Im Rahmen einer Versteigerung wird dann versucht, die offenen Verbindlichkeiten einzutreiben. Neben dem Verlust des Eigenheims muss der Kreditnehmer in diesem Fall auch eine gravierende und nachhaltige Schädigung seiner Bonität verkraften. Zeichnen sich in einem bestehenden Kreditverhältnis Zahlungsstörungen ab, etwa weil besondere Ausgaben zu verkraften sind oder weil die Einnahmen gesunken sind, sollte so schnell wie möglich das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Nur so lassen sich gravierende Konsequenzen vermeiden bzw. unausweichliche Vorgänge so milde wie möglich gestalten.