Zulagen werden in Deutschland vom Staat unter gewissen Umständen Käufern oder Bauherren gewährt, wenn diese eine zur Selbstnutzung bestimmte Immobilie erwerben. Die frühere Eigenheimzulage wurde vor einigen Jahren abgeschafft, so dass im Jahr 2009 im Wesentlichen die Riester-Zulage Bau- oder Erwerbsvorhaben unterstützt. Sie wird gewährt, wenn Eigentümer einen speziellen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag unterhalten und diesen zur Immobilienfinanzierung nutzen. Der Staat fördert die auch als Riester-Rente bekannten Verträge mit Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen, wenn der Vertragsinhaber bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherungen und Personen, die dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind, kommen dann in den Genuss der staatlichen Zulagen, wenn sie vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlen. Die maximal in einem Jahr zu entrichtenden Einzahlungen sind auf 2100 Euro abzüglich der staatlichen Zuschüsse begrenzt. Wird kein Erwerbseinkommen erzielt, etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung, wird der Anspruch auf die Zulagen durch die Einzahlung des Sockelbeitrages in Höhe von 60 Euro jährlich erworben.
Die staatlichen Zuschüsse setzen sich aus einer Grund- sowie einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr. Sie wird jedem Vertragsinhaber unabhängig von Einkommen oder Familienstand gewährt. Zusätzlich zahlt der Staat eine Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Diese beträgt 185 Euro im Jahr für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden und 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen sind. Die Zuschüsse werden direkt in die Verträge einbezahlt und können so zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden.
Zusätzlich zu den Zulagen können Vertragsinhaber von steuerlichen Erleichterungen profitieren, deren Umfang mit dem Erwerbseinkommen ansteigt. Die Einzahlungen in Riester-Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, so dass die Steuerersparnis bei Angestellten mit einem hohen Einkommen die Zuschüsse betragsmäßig übersteigt. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt.