In der Regel werden Bausparverträge abgeschlossen, um über einen gewissen Zeitraum Eigenkapital anzusparen und im Folgenden ein sehr günstiges und flexibles Darlehen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims zu erhalten. Im Laufe der Zeit akkumuliert sich aber nicht nur das eingezahlte Kapital, sondern auch Guthabenzinsen und die staatlich gewährte Wohnungsbauprämie fließen in die sogenannte Zuteilungsmasse mit ein. Bei Abschluss des Bausparvertrages wird zudem ein Sparplan erarbeitet, der die Sparraten festlegt. Eine festgelegte Spardauer gibt es meist nicht; in der Regel existiert lediglich eine Mindestlaufzeit. Hat man mindestens 50% der zuvor festgelegten Bausparsumme angespart, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Zuteilungsreife hängt also sowohl von der angesparten Summe als auch von der Sparzeit ab. Beide Größen fließen in die Bewertungszahl ein, die die Banken und Sparkassen der Zuteilung zugrunde legen.
Die Zuteilung erfolgt jedoch nicht automatisch mit dem Erreichen der erforderlichen Sparsumme. Stattdessen muss zu einem Bewertungsstichtag vom Kreditinstitut die Zuteilungsreife festgestellt werden. Einige Kreditinstitute setzen dafür über das Jahr verteilte feste Stichtage an, andere prüfen die Zuteilungsreife auf Antrag des Bausparers. In der Regel wird der Bausparvertrag auf Antrag ein bis vier Monate nach Erreichen der Zuteilungsreife ausgezahlt. Abhängig ist der Zuteilungszeitpunkt, also der Zeitpunkt der Auszahlung, übrigens von der Liquidität der Bausparkasse. Eine große Liquidität ist beispielsweise dann gegeben, wenn viele Sparer jüngst einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und Einzahlungen in die Bausparkasse leisten – dann können auch besonders viele Bausparverträge zugeteilt werden.
Eine Fehlannahme ist übrigens, dass ein Bausparer automatisch einen Anspruch auf das folgende Darlehen hat. Das Darlehen wird erst nach einer Überprüfung der Darlehensunterlagen – inklusive einer Schufa-Prüfung – ausgezahlt. Ebenso eine Fehlannahme ist, dass das Darlehen sofort nach Erreichen der Zuteilungsreife abgerufen werden muss. Erfolgt die Abrufung nicht, läuft der Bausparvertrag häufig für eine gewisse Zeit als Sparvertrag weiter. Wer auf die Zuteilung verzichtet, kann den Bausparvertrag ebenfalls als Sparvertrag weiterlaufen oder sich das akkumulierte Kapital auszahlen lassen.