Der Staat fördert den Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums durch unterschiedliche Maßnahmen. Insbesondere Zulagen wie die Wohnungsbauprämie oder die Riester-Förderung sollen für die Bundesbürger einen Anreiz darstellen, in die eigenen vier Wände zu ziehen und auf diesem Wege ein Stück Vermögensbildung und Altersvorsorge zu betreiben. Die Zahlung von staatlichen Zuschüssen ist dabei an bestimmte Bedingungen geknüpft, die der Empfänger zwingend erfüllen muss. Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, muss ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. In diesen müssen jedes Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden. Als Einzahlungen gelten dabei auch Abschlussprämien, die die Bausparkasse erhebt und mit den ersten Einzahlungen auf das Vertragskonto verrechnet. Eine weitere Bedingung für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist, dass der Antragsteller diese noch nicht in Anspruch genommen hat und dass die vom Gesetzgeber definierten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese belaufen sich bei Alleinstehenden auf 25.600 Euro im Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten sind es 51.200 Euro jährlich. Das Guthaben aus dem Bausparvertrag, der mit der Wohnungsbauprämie gefördert wird, muss darüber hinaus nachweislich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, da ansonsten der Zulagenanspruch rückwirkend entfällt und die Zuschüsse gestrichen werden. Letztere Regelung gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem Jahr 2008 abgeschlossen worden sind.

Bei der Riester-Zulage wird der Anspruch erworben, indem vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag eingezahlt werden. Mindestens sind 60 Euro, maximal 2100 Euro abzüglich der Zuschüsse pro Jahr einzuzahlen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Empfänger der Zulagen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder aber dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht besteht. Die Zuschüsse setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro im Jahr bei Kindern, die vor dem Jahr 2008 geboren worden sind und auf 300 Euro im Jahr bei Nachwuchs, der nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen sind.