Als Zahlungsausfall wird die Nichtzahlung fälliger Raten durch einen Schuldner an seine Bank verstanden, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers dauerhaft ist und somit zu einer Kündigung des Kredites und der sofortigen Fälligstellung zur Rückzahlung durch die darlehensgebende Bank führt. Begleicht der Kreditnehmer die Verbindlichkeiten nicht umgehend, leitet die Bank Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ein. Da im Bereich der privaten Baufinanzierung Darlehen grundpfandrechtlich besichert sind, erfolgt zunächst eine Verwertung der Immobilie, die mit dem geplatzten Kredit finanziert worden ist. Das Objekt wird dabei in der Regel versteigert und der Erlös fließt der Bank zu. Ob das Kreditinstitut einen tatsächlichen Schaden durch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und den damit verbundenen Zahlungsausfall erleidet, hängt davon ab, ob der Erlös der Versteigerung dazu ausreicht, die offenen Verbindlichkeiten zu decken. Der Eigenkapitalanteil, den der Kreditnehmer bei der Finanzierung der Immobilie eingebracht hat, ist deshalb von maßgeblicher Bedeutung für das effektive Zahlungsausfall-Risiko der Bank. Je größer der Fremdmittelanteil ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Erlös der Versteigerung nicht ausreicht und die Bank einen Schaden erleidet. Diesen reicht sie dann an den Schuldner weiter und verlangt die Deckung aus anderen Vermögenswerten. Sofern auch diese nicht ausreichen, erfolgt die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. In der Regel meldet ein Schuldner dann Insolvenz an und kann so über laufende Einkommen bis hin zur Pfändungsfreigrenze weiter verfügen.

Die Ursachen für einen Zahlungsausfall sind vielfältig. Der Verlust des Arbeitsplatzes des Hauptverdieners einer Familie kann ebenso zur Zahlungsunfähigkeit führen wie eine verfehlte Konzeption der Eigenheimfinanzierung, bei der die eigene Leistungsfähigkeit überschätzt und der Kreditrahmen zu groß bemessen wird. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollte deshalb unbedingt eine verantwortungsbewusste Analyse der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners erfolgen. Auch sollten ausreichend Reserven in der Hinterhand zur Verfügung stehen, damit nicht schon kurzfristige Engpässe zu Zahlungsstörungen führen.

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