Als Umweltkriterien werden umgangssprachlich Voraussetzungen baulicher Art bezeichnet, die erfüllt sein müssen, damit ein bestimmtes Darlehen bewilligt werden kann. So werden insbesondere Kredite aus Programmen der öffentlichen Hand, beispielsweise solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, an bestimmte Bedingungen geknüpft. Voraussetzung zur Bewilligung eines Darlehens kann beispielsweise ein Primärenergieverbrauch sein, der einen gewissen Wert nicht überschreitet. Die KfW verlangt in ihren Energiesparhaus-Programmen, dass der Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 Kilowattstunden (KfW-Energiesparhaus 40) bzw. 60 Kilowattstunden (KfW-Energiesparhaus 60) pro Jahr und Quadratmeter Nutzfläche betragen darf. Darüber hinaus muss der Transmissionswärmeverlust eines über die Darlehensprogramme finanzierten Gebäudes bzw. baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden, den in der EnEV angegebenen Höchstwert um ein bestimmtes Maß unterschreiten. Bereits im Vorfeld der Finanzierung müssen diese Umstände durch das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen dargelegt werden.

Als Umweltkriterien können auch Richtwerte zum Ausstoß von Treibhausgasen dienen. So wird als Voraussetzung zur Auszahlung eines Darlehens aus dem CO-2-Gebäudesanierungsprogramm festgelegt, dass die Emissionen an CO-2 durch mit dem Darlehen finanzierte bauliche Maßnahmen unter einen gewissen Richtwert fallen müssen.

Umweltkriterien sind in den letzten Jahren verstärkt in den Vordergrund gerückt. Zum einen ist das gesellschaftliche Interesse an der Thematik deutlich gestiegen und Umweltschutz wird heute deutlich mehr als noch zu Beginn der 90er Jahre als Gut betrachtet und nicht als Kostenfaktor. Zum anderen sind in den vergangenen Jahren die Kosten für Energie massiv angestiegen. Da der Energieverbrauch eines Gebäudes meist einhergeht mit den baulichen Standards, führen Maßnahmen, die der Reduktion von Treibhausgasen dienen, in der Regel auch zu einem reduzierten Energieverbrauch. Dieser wiederum entlastet das Budget der Eigentümer und führt tendenziell zu einem höheren Objektwert. Seit Juli 2008 müssen Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, Interessenten ein Dokument vorlegen, aus dem der Energieverbrauch des Objektes ersichtlich wird. Der so genannte Energiepass wird die Bedeutung von Umweltkriterien noch verstärken.